Gast Beat Geschrieben 24. Mai 2009 Geschrieben 24. Mai 2009 ...UVV und Sicherheitsbestimmungen sind zwar sehr nützlich und auch Lebenswichtig aber in vielen Situationen geht das einfach nicht...Sicher hat hier Dennis recht, und dies so geschrieben, wie dies gemacht wird. Theorie und Praxis ist ein grosser Unterschied, und wie Dennis dies schon beschrieben hat. Oft kann nicht alles eingehalten werden.Doch wie ich schon oben in meinem Beitrag geschrieben habe. In meinem Augen währe diese Problematik einfach zu lösen. Betonkübel einsetzen, wo keinen Personentransport nötig ist, und zulässt so wie dies auch hier in der Schweiz gemacht wird.Daher frage ich mich mehr, warum dies immer noch so, in meinen Augen: "Steinzeitmässig" gemacht wird.Gruss Beat Zitieren
igo2208 0 Geschrieben 21. April 2010 Geschrieben 21. April 2010 also das ist eigendlich ganz einfach mit deinem lastproblem ich rede mit den mischfahrern und sage das sie den kübel nicht ganz voll machen sollen und das man dann 3 mal oder 4 mal mehr fahren soll so kannst du dein kübelöffner mitnehen ohne die sicherheitsgrenze zu übergehen Zitieren
Beat 3 Geschrieben 17. Januar 2012 Geschrieben 17. Januar 2012 (bearbeitet) also das ist eigendlich ganz einfach mit deinem lastproblem ich rede mit den mischfahrern und sage das sie den kübel nicht ganz voll machen sollen und das man dann 3 mal oder 4 mal mehr fahren soll so kannst du dein kübelöffner mitnehen ohne die sicherheitsgrenze zu übergehen...Ich machen auch immer so wie du gesagt hast, und ich sehen bei diese arbeit überhaupt kein problem...Ich kann einfach nicht verstehen warum heut zu Tage immer noch über solchen Sinlosen Sachen diskutiert wird.Grundsätzlich, Fackt ist: das Personentransport auf Lasten an TDK verboten ist.Dies wird schon von den Kranherstellern so beschrieben: Befödern von Personen auf Last ist ver-boten.Daher erübrlig sich eingendlich diese Diskusionen ob und wie Leute mit einem Betonkübel transportiert werden. Der Betonkübel ist einen Last, und auf einer Last dürfen keine Personen transportiert werden. bearbeitet 17. Januar 2012 von 08/15-user Zitieren
Gast Alwin Geschrieben 17. Januar 2012 Geschrieben 17. Januar 2012 08/15-user,Du hast RECHT, wenn Du sagst, der Transport von Personen auf LASTEN ist VERBOTEN!Aber Du hast NICHT RECHT, wenn Du sagst, der Personentransport allgemein wäre verboten. Denn dann wäre auch ein Personenkorb nicht zugelassen.Wo ich mit Dir übereinstimme, ist, das jeder Personentransport eine GEFAHR für Leib und Leben darstellt! WENN KEIN PERSONENKORB beim Betonkübel vorhanden ist, ist ein PERSONENTRANSPORT VERBOTEN!!! FAKT!!!Es gibt jedoch sogenannte Personenbetonkübel, welche einen eigenen Personenkorb, der FEST mit dem Kübel VERSCHWEISST ist. Zudem ist ein doppelter Handlauf (innen für die Hand, aussen für den Einklemmschutz) vorgeschrieben, damit sich der transportierte, sollte der Kübel mit dem handlauf wo anschlagen, die Finger nicht einklemmen kann.Zudem SOLLTE (ist aber KEINE PFLICHT!!!!) ein Schutzdach gegen herabfallende Gegenstände, Dreck, Schutt vorhanden sein.In Österreich ist dieser sogenannte Personenbetonkübel zugelassen.Dafür gelten aber strenge Regeln!1.) REGELMÄSSIGE UVV2.) REGELMÄSSIGER TÜV3.) REGELMÄSSIGE WARTUNG4.) REGELMÄSSIGE REINIGUNG5.) ANGURTPFLICHT für die PERSON!!!6.) GURT muß ebenso REGELMÄSSIG GEPRÜFT und GEWARTET werden, ggfs. AUSGETAUSCHT!Natürlich hat der KF sorgfältigst zu fahren.Einen Anfänger wird man sicher nicht auf einen Kran setzen, der einen Personenkorb angeschlagen hat. Das ist eine RIESEN VERTRAUENSFRAGE!!!!!Auch hier gilt wieder dein so geliebter Satz:Andere Länder, andere Sitten. Und das will ich hinzufügen: ANDERE GESETZE!Daher solche DEBATTEN:Sachlich geführt: JA! Zitieren
Gasimodo 0 Geschrieben 20. Januar 2012 Geschrieben 20. Januar 2012 Hab hier gerade mal einen Link aus Deutschland für dich:VBG B59 TurmdrehkranePrüfen, ob das 1,5-fache des Gesamtgewichtes an der Spitze des Auslegers noch gehoben werden kann, falls nicht, muss die Ausladung begrenzt werden.Wobei ich auch denke, dass Theorie und Praxis zwei Paar Schuhe sind; bloß im Falle eines Falles warten dann arge Probleme auf den Verantwortlichen. Zitieren
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