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Gast Alwin
Geschrieben
Hi!

Hab über´s WE die BAL des 71 EC-B5 zu hause und somit auch den Prüfbericht des Betonkübels mit Persokorb. DOrt steht festgeschrieben, das man mit dem Kübel nur auf max. 2/3 der möglichen Traglast des Krans hinausfahren darf. In diesem Falle (71 EC-B5) wären das 20,5 m. Tatsächlich muß ich den Betonkübel aber schon bei ca. 26 - 29 m, je nachdem, wo die Mischerfahrer stehenbleiben, aufnehmen. Und die maximale Traglast muß ich auch ausnutzen, denn bis ca. 32- 33m kann ich mit dem Kübel rausfahren.

Jetzt hab ich aber etwas weitergelesen......... Es ist bei der Benützung dieses Kübels das Gesetz einzuhalten, das eine 1,5 fache Sicherheit einzuhalten ist. Sprich, wenn der Kübel samt Inhalt und Person 1000 kg wiegt, ich nur bis zur Markierung von 1500 kg rausfahren darf.
Wie soll ich dann aber die Baustelle "bedienen" mit diesem Kübel???? Rein theoretisch mache ich mich bei der Benützung dieses Betonkübels strafbar.

Ich wäre dankbar über Berichte von anderen Kranführern aus Deutschland und der Schweiz, die eventuell die Prüfberichte solcher Betonkübel in den Händen halten und genaueres hier berichten könnten... wie die Gesetzeslage in den anderen Ländern ist....
In meinem Kurs in der Schweiz habe ich nichts derartiges gelernt und auch vor fast 15 jahren bei erlangen des österreichischen Kranscheines wurde nichts derartiges gelehrt! Das sich in der Zeit einiges an Gesetzmäßigkeiten getan hat, ist mir klar, aber man sollte eigentlich von den Bauunternehmen auf dem laufenden gehalten werden. Die haben schliesslich Rechtsabteilungen oder zumindest Leute, die sich einigermaßen mit der Gesetzeslage auskennen müßen.

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Gast stephan1964
Geschrieben

Hi!

Hab über´s WE die BAL des 71 EC-B5 zu hause und somit auch den Prüfbericht des Betonkübels mit Persokorb. DOrt steht festgeschrieben, das man mit dem Kübel nur auf max. 2/3 der möglichen Traglast des Krans hinausfahren darf. In diesem Falle (71 EC-B5) wären das 20,5 m. Tatsächlich muß ich den Betonkübel aber schon bei ca. 26 - 29 m, je nachdem, wo die Mischerfahrer stehenbleiben, aufnehmen. Und die maximale Traglast muß ich auch ausnutzen, denn bis ca. 32- 33m kann ich mit dem Kübel rausfahren.

Jetzt hab ich aber etwas weitergelesen......... Es ist bei der Benützung dieses Kübels das Gesetz einzuhalten, das eine 1,5 fache Sicherheit einzuhalten ist. Sprich, wenn der Kübel samt Inhalt und Person 1000 kg wiegt, ich nur bis zur Markierung von 1500 kg rausfahren darf.
Wie soll ich dann aber die Baustelle "bedienen" mit diesem Kübel???? Rein theoretisch mache ich mich bei der Benützung dieses Betonkübels strafbar.

Ich wäre dankbar über Berichte von anderen Kranführern aus Deutschland und der Schweiz, die eventuell die Prüfberichte solcher Betonkübel in den Händen halten und genaueres hier berichten könnten... wie die Gesetzeslage in den anderen Ländern ist....
In meinem Kurs in der Schweiz habe ich nichts derartiges gelernt und auch vor fast 15 jahren bei erlangen des österreichischen Kranscheines wurde nichts derartiges gelehrt! Das sich in der Zeit einiges an Gesetzmäßigkeiten getan hat, ist mir klar, aber man sollte eigentlich von den Bauunternehmen auf dem laufenden gehalten werden. Die haben schliesslich Rechtsabteilungen oder zumindest Leute, die sich einigermaßen mit der Gesetzeslage auskennen müßen.


Hi Alwin,

ich habe zwar nur als Schüler und Student am Bau gejobbed und bin daher kein Profi, was diese Fragestellung angeht, sondern nur Kran-Fan, aber mir leuchtet die Sicherheitsreserve, da es ja in mehrfacher Hinsicht um Menschenleben geht - vor allem, wenn welche mitfahren - schon ein.

Wäre es an der Stelle nicht Aufgabe des Poliers oder der Bauleitung, dafür zu sorgen, daß der richtige Kran am richtige Ort steht oder eben die Anfahrt des Betonmischers näher zum Kran so zu ermöglichen, daß DU nicht das Risiko eingehen mußt?

Ich weiß, es geht immer und überall um Kostenoptimierung - auch in meinem Business - und am Ende soll dann der "kleine Mann" haften, wenn was passiert..... das kanns aber nicht sein.

Also - frech und direkt wie ich nunmal bin: ich würde, schon allein um mich selbst abzusichern und Trouble zu vermeiden, auf den Punkt hinweisen und eine Antwort anfordern, bevor DU am Ende noch in Schwierigkeiten kommst dry.gif
Geschrieben
klatsch.gif
Hallo

Ich kenne dieses Proplem Ich unterweise Kranführer .
Habe vor zwei Jahren angefangen in unserem Baubetrieb dies Tema aufzugreifen.Habe mit einigen Kranhersteller darüber gesprochen, einige haben mir info. gegeben andere haben mich nicht anhören wollen.
Viele Kranführer achten darauf auch nicht weil der Kran so oder so stehenbleibt.Bei Liebherr Litronik Kran könnte ich zum Beispiel eine Traglastreduzierung in% machen beim 71EC B geht das nicht. Wir nehmen zurzeit ein paar Betonkübel mit Fernauslösung über Funk oder Seil wir haben aber ca 70 mit Personenstand .
Das ist aber nicht nur das einzige Proplem mit dem Kübel,der Aufanggurt lässt auch sehr oft zu wünschen übrig sieht zwar gut aus bringt aber sehr oft nicht,das sehe ich auch in anderen Großbertriebe .Viel Spaß mit diesem Tema!
Geschrieben
Ich habe aber auch bei anderen Firmen gesehen das die Kranführer beim Betonieren die Bombe mit der Katze bis zum Ende des Auslegers ausfahren müssen weil es halt nicht anders geht!

UVV und Sicherheitsbestimmungen sind zwar sehr nützlich und auch Lebenswichtig aber in vielen Situationen geht das einfach nicht.

Und wenn die BG zu mir als Baggerfahrer sagt ich darf nur die Maschine bedienen wenn der Mann im Graben oben steht dann frag ich mich wie ich als Baggerfahrer das Rohr in das bereits verlegte Rohr einheben soll ohne den Mann dabei zu haben. Sicher würde das gehen aber der zusätzliche Zeitaufwand hochgerechnet auf einer Strecke von zb 60 Meter wäre enorm.

Das war jetzt mal ein Gegenbeispiel aus dem Tiefbau im vergleich mit Vorschriften zum führen von Kranen.


Geschrieben

Ich habe mich ja dazu schon öfters geäussert (negativ), wen ich hier im Forum Bilder gesehen habe, wo Leute mit dem Betonkübel mitfahren konnten. So am Rande habe ich aber auch schon bemerkt das ich von gewissen Leute (solche wo hier jetzt ober diese Problematik diskutieren) belächelt wurde, weil dies hier in der Schweiz prinzipiell verboten ist.

Die Problem währe doch so einfach zu beseitigen, wen man auch in Euren Ländern nur noch Betonkübel benutzen würde wo keine Leute drauf mitgeführt werden. Ich verstehe dies einfach immer noch nicht warum dies überhaupt noch in irgend einem Land gestatte ist eusa_think.gif

Was ist eigentlich der Gedanke dazu, das bei solchen Betonkübel Personen mit auf dem Kübel geführt werden müssen eusa_think.gif Sehe da nur Nachteile, nicht ein einziger positiver Punkt. Eine Person wo mehr zum betonieren benutzt wird, usw. (kann mir da jemand was dazu sagen, wen wir hier schon über dieses Thema sprechen)

Mit solchen Betonkübel hat man doch schon mal grob über den Daumen geschaut drei Nachteile. (wen ich dies mit unseren hier von der Schweiz vergleiche)

Erstens das Gewicht von der Person wo mitgeführt wird, dazu noch das solche Betonkübel sicher auch noch von der Konstruktion schwerer sind als normale,das sind schnell mal 200kg +. Diese 200kg würde ich lieber anders nutzen können, gerade in der Situation wo Alwin hier beschrieben hat.

Dazu kommt das ich noch die volle Verantwortung um eine Person habe die ich mit führe.

Letzter Punkt, wo heutzutage ein wichtiger ist, wen ich eine Person am Betonkübel mitführe muss ich mehr aufpassen, dadurch bin ich auch langsamer als wen ich keine Person mit führe. Ich sehe nur Nachteile über Nachteile sad.gif

Es gäbe da noch andere Sachen wo ich aufzählen könnte, doch ist einerseits OT.

Gruss Beat

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Gast
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