unex 65 Geschrieben 19. Februar 2010 Geschrieben 19. Februar 2010 Im Buch steht, es ist die Verlegung einer Erdgasleitung! Eine Seite zuvor ist es der polnische Bau- und Montagebetrieb Hydrobudowa 6 beim Bau der internationalen Erdgasleitung auf dem Gebiet der DDR. Hallo Max 01 !Erdgasleitungen wurden aus Sicherheitsgründen in der Erde verlegt,daß bedeutet man müßte erst den Rohrgraben ausheben ,auch durch den Fluß ,und dann den Düker im Rohrgraben verlegen .Mit den Aushub im Fluß wurden Start-und Zielgruben ausgebaggert mit Kopflöchern ,wo dann der Düker mit der Rohrleitung verschweißt wurde .Die Zahlenkombination auf dem Dieseltank der Kranraupe deutet auf eine ddr Baufirma hin ,könnte auch IEE gewesen sein ,was ja ein Betriebsteil von Wasserbau Weimar wahr .Mfg Lothar Zitieren
Hutmann 0 Geschrieben 19. Februar 2010 Geschrieben 19. Februar 2010 Ja die Bilder sind aus dem Kohle+Energie. Leider steht nicht da, wie die Geräte heißen. Was ist das für ein roter Kran neben den beiden Kranraupen?mfg Hutmann Zitieren
rakun 5 Geschrieben 19. Februar 2010 Autor Geschrieben 19. Februar 2010 Der rote Kran ist ein MDK 160 vom S.M. Kirow TAKRAFGrußRalf Zitieren
Max01 750 Geschrieben 19. Februar 2010 Geschrieben 19. Februar 2010 Hallo Max 01 !Erdgasleitungen wurden aus Sicherheitsgründen in der Erde verlegt,daß bedeutet man müßte erst den Rohrgraben ausheben ,auch durch den Fluß ,und dann den Düker im Rohrgraben verlegen .Mit den Aushub im Fluß wurden Start-und Zielgruben ausgebaggert mit Kopflöchern ,wo dann der Düker mit der Rohrleitung verschweißt wurde .Die Zahlenkombination auf dem Dieseltank der Kranraupe deutet auf eine ddr Baufirma hin ,könnte auch IEE gewesen sein ,was ja ein Betriebsteil von Wasserbau Weimar wahr .Mfg LotharNein, nicht alle Gasleitungen wurden in die Erde gelegt (Überquerung großer Flüsse)! Und ich habe nur das wiedergegeben was in diesem Buch steht! Zitieren
unex 65 Geschrieben 19. Februar 2010 Geschrieben 19. Februar 2010 Den MDK hatte ich übersehen ,Danke Ralf Es währe nicht die ddr wenn es auch nicht Ausnahmegenemigung gäben würde .Ist Dir so eine Stelle bekannt Mfg Lothar Zitieren
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