Hannes924 8 Geschrieben 14. Juni 2015 Geschrieben 14. Juni 2015 Warum habt ihr 2 verschiedene Kennzeichenfarben für Traktoren in Deutschland??Bei uns in Österreich ist es einfacher. Der Führerschein der Klasse F umfasst ...1.Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern2.Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern3.selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h, auch mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse4.landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit alle Anhängern5.Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht6.Sonderkraftfahrzeuge mit Anhängern bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse7.Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken8.Für eine Lenkberechtigung für die Klasse F, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt auch der oben genannte BerechtigungsumfangDie Klasse F ist nur eine nationale Klasse gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben. Die Klasse F kann bereits ab 16 Jahren – beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge – unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung erteilt werden. Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F ab 18 Jahren erworben werden. Den Führerschein der Klasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr ... Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F. Zitieren
Blizz 7 Geschrieben 14. Juni 2015 Geschrieben 14. Juni 2015 Die Kennzeichenfarbe, ich gehe davon aus du meinst Schwarz und Grün, gibt an ob das Fahrzeug Steuerbefreit ist oder nicht.Das schwarze Kennzeichen ist das "Standardkennzeichen".Grünes Kennzeichen wird vergeben wenn für das Fahrzeug keine KFZ Steuer zu entrichten ist. Verbreitet in der Land- und Fortwirtschaft. ABER dieses Kennzeichen birgt ein paar Einschränkungen.Hier Nachlesbar:http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeich...Cne_Kennzeichen Zitieren
carpediem 0 Geschrieben 16. November 2022 Geschrieben 16. November 2022 Darf ich einen Traktor auf öffentlichen Straßen fahren? Zitieren
Afa 4 Geschrieben 17. November 2022 Geschrieben 17. November 2022 Huhu, kommt auf Deinen Führerschein an. Grüßle Zitieren
SirDigger 2.348 Geschrieben 18. November 2022 Geschrieben 18. November 2022 Und auf den Anwendungsfall.... Fährst du als Landwirt/Forstwirt direkt als Angestellter/Helfer reicht der Führerschein T Fäkrst du für ein Bauunternehmen/Lohnunternehmer und transportierst zum Beispiel Erde/Schüttgüter muss es Führerschein CE sein. Zitieren
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