Torsten K 56 Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 (bearbeitet) Wer immer diesen TÜV abgenommen hat, kann man nur als verantwortungslos bezeichnen. Es sei denn, die Schäden traten nach der Prüfung auf.Die von dir beschriebenen Mängel lassen einen Weiterbetrieb des Krans auf keinen Fall zu. Der 63 K ist normalerweise ein zuverlässiges Gerät, und die von dir beschriebenen Mängel sind auf Verschleiß zurückzuführen (bis auf die durchgesägten Streben).Aber gemacht werden muß es. Eigentlich solltest du das Arbeiten mit dem Kran verweigern. Ist natürlich schwierig, wenn Polier und Chef nicht hinter dir stehen. Aber wenn da mal eine schwere Last durchrutscht egal ob an der Katze. oder weil die Hubbremse nicht mehr 100 %ig greift, weil das Lager ausgeschlagen ist, kann das echt gefährlich werden.Scheint halt bei einigen die Mentalität zu sein. Ein Kran, der nicht arbeitet, bringt nichts ein. Wobei die von dir beschriebenen Mängel durchaus innerhalb von ein zwei Tagen behoben werden können. bearbeitet 24. November 2009 von Torsten K Zitieren
Gast Beat Geschrieben 23. November 2009 Geschrieben 23. November 2009 ...Wie ist eure Erfahrung mir solchen Kran ?...Solchen Schrott wie Du da in Deinem Bericht geschildert hast könnten Kranverleiher hier in der Schweiz nicht vermieten. Diese Kranverleiher währen schneller weg vom Markt als das Amen in der Kirche gesprochen würde.Zum guten Glück gibt es was in der Art so schlimm wirklich nicht. Zitieren
Kran Gustel 0 Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 Hallo Beat,Wie wird es bei euch in der Schweiz gehandhabt mit so schlechten Kran und Kranvermieter.Bei uns in der Region ist es leider kein Einzelfall.Gruß Gustel Zitieren
Gast Beat Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 Hallo Beat,Wie wird es bei euch in der Schweiz gehandhabt mit so schlechten Kran und Kranvermieter...Wie schon gesagt bei uns gibt es was in der Art nicht.Den Kranvermieter wird zu stark auf die Finger geschaut was sie machen, und vor allem was sie für Krane vermieten. Es kann sich schon kein Kranverleiher leisten mit einem schlecht in Standgesetzen Kran auf die Baustelle zu kommen, was denkst Du wie schnell der weg geschickt wird.Die Kontrollen da sind zu stark, und so weiter. Zitieren
HWR3055 1 Geschrieben 24. November 2009 Geschrieben 24. November 2009 (bearbeitet) Wenn man Dich so unter Druck setzt und Du keinen Ausweg siehst, kannste nur noch die BG oder das Amt für Arbeitsschutz informieren mit oder ohne Namen brauchst nur zu sagen, das es unter umständen tote geben kann.Edit by Mod @Alwin: Rechtschreibfehler ausgebessert.... bearbeitet 24. November 2009 von Alwin Zitieren
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