Krueger-Deutschland 88 Geschrieben 19. April 2009 Geschrieben 19. April 2009 Hallo Leute,ich möchte mir einen Magirus 310D26AK zulegen und restaurieren weil so einer mal mein erster LKW war.Weiß jemand welche Kriterien ein Fahrzeug erfüllen muß, um ein H-Kennzeichen zu erhalten? Welche Vorteile hat diese Zulassung als Oltimer? Darf man ein Fahrzeug mit H- Kennzeichen auch noch gewerblich nutzen?Wenn sich jemand auskennt, würde ich mich über Antworten freuen. Zitieren
cbr_driver 20 Geschrieben 19. April 2009 Geschrieben 19. April 2009 Also ich kenn es nur von den PKW's. Da heißt es immer dass sie mindestens 25Jahre alt sein müssen und eine Bestimmte stückzahl der produzierten Fahrzeuge nicht überschritten wurde. Es gibt einen vorteil bei der KFZ-Steuer. Wie es bei der gewerblichen nutzung aussieht kann ich dir net sagen.ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.mfg domi Zitieren
ACPM 34 Geschrieben 19. April 2009 Geschrieben 19. April 2009 Ich kenne LKW und Unimog mit H-Kennzeichen. Es gibt keine Nutzungsbeschränkungen für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen. Die Fahrzeuge müssen im Originalzustand sein oder Umbauten müssen zeitgenössisch - also ungefähr ebenso alt wie das KFZ - sein. Mindestalter 20 oder 25 Jahre, weis ich nicht so genau. Du brauchst für die H-Zulassung ein Gutachten darüber, gibt's bei TÜV, DEKRA usw. Zitieren
hansernst 4 Geschrieben 19. April 2009 Geschrieben 19. April 2009 Hallo Krueger, bei PKW sind 30 Jahre maßgebend, nicht 25. Die Anzahl der hergestellten Fahrzeuge hat mit der H-Zulassung nicht zu tun, sondern der Originalzustand. - Ob es die H-Zulassung für LKW gibt, kann ich nicht sagen, frage mal im Hik Verlag www.verlagrabe.de (Zeitschrift „Historischer Kraftverkehr) nach. Mein Ford FK 3000 LKW Bj. 1952 hatte ich bisher nur mit normaler Zulassung gefahren. Da ich den Einbau eines nicht vorhandenen Tachograf ablehnte beim TÜV, musste ich eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung einholen, ohne Tachograf fahren zu dürfen, die genehmigt wurde, aber nur für Fahrten ohne Lastentransporte. Gruß hansernst Zitieren
handreas 5 Geschrieben 19. April 2009 Geschrieben 19. April 2009 Es gibt für Oldtimer 2 Arten der "Zulassung" - - das rote 07er Kennzeichen und - das "H"-Kennzeichen (normales Kennzeichen mit einem "H" hinter der Ziffernkombination). Egal ob PKW oder LKW, für beide gilt das Mindestalter von 30 Jahren, ebenso ist die Kfz-Steuer gleich, derzeit 185 €/Jahr. Auf ein 07er Kennzeichen können mehrere Oldtimer angemeldet werden, natürlich darf man immer nur eins fahren. Kehrseite ist eine krasse Nutzungsbeschränkung, es dürfen also neben Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen ausschließlich Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten durchgeführt werden!! Das H-Kennzeichen hingegen erlaubt auch die Fahrt in den Urlaub oder zur Familienfeier. Außerdem ist hier die Nutzung generell freigestellt, ein LKW darf also auch beladen gefahren werden - also kann man damit Sand holen oder Getränke-Leergut wegbringen. Wichtig: bei beiden Kennzeichen ist gewerbliche Nutzung ausgeschlossen! Gruß Andreas Zitieren
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