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Nachdem am 02.04.2009 Bund und Länder die zum Zukunftsinvestitionsgesetz zugehörige Verwaltungsvereinbarung unterschrieben haben, sind die formalen Voraussetzungen zur Realisierung von Investitionen aus dem Konjunkturprogramm II erfüllt. Damit können die Mittel zur finanziellen Abrechnung konkreter Projekte jetzt abgerufen werden.

"Wir sind froh, dass jetzt ein weiterer Schritt getan wurde. Wir gehen davon aus, dass das Konjunkturpaket bereits im Frühjahr diesen Jahres Wirkungen zeigen wird. Die Städte und Gemeinden sind bereit und wollen die Maßnahmen schnell umsetzen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB) Dr. Gerd Landsberg. Das Zukunftsinvestitionsgesetz sieht vor, dass etwa die Hälfte der Mittel aus dem Investitionsprogramm, mindestens 6,7 Milliarden Euro, bereits 2009 ausgegeben werden sollen. "Das ist unser Ziel. Ein gewisser Vorlauf ist aber dennoch notwendig", so Dr. Landsberg.

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Der DStGB hat sich von Anfang an für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung des Konjunkturpaketes II eingesetzt. Die Lockerung der Vergabevorschriften war bereits ein richtiger und wichtiger Schritt, damit die Gelder schnell fließen können. Dabei darf es aber nicht bleiben. Der DStGB hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass der Spielraum der Kommunen bei den Investitionen deutlich erweitert wird. Die bisherige Regelung des Art. 104 b GG sieht vor, dass der Bund grundsätzlich nur dort Finanzhilfen leisten kann, wo er auch Gesetzgebungsbefugnisse hat. Das hat z.B. zur Folge, dass derzeit zwar die energetische Sanierung der Schulen aus Bundesmitteln vorgenommen werden darf, eine Erneuerung des Bildungsinventars (Tafeln, Computer usw.) aber nicht möglich ist. Auf Vorschlag des DStGB hat die Föderalismuskommission nunmehr beschlossen, den Art. 104 b GG zu ändern. Nach dem mehrheitlich unterbreiteten Vorschlag können dann Bundesmittel in besonderen Notsituationen auch für Bereiche eingesetzt werden, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Wenn diese Regelung - wovon auszugehen ist - in wenigen Monaten im Grundgesetz verankert wird, führt das zu weniger Bürokratie und zu einer Beschleunigung der Wirkungen des Konjunkturpaketes. Jetzt sind alle Beteiligten in der Pflicht, die Änderungen des Art. 104 b GG auch schnell zu ermöglichen.

Es ist wichtig, dass der Geldfluss nun kommt. Die Finanz- und Konjunkturkrise ist mittlerweile auch in der deutschen Bauwirtschaft angekommen. Zwar ist die aktuelle Auftragslage noch besser als in anderen Branchen, jedoch sind auch hier nach Angaben des statistischen Bundesamtes die Aufträge gegenüber denen in den Jahren 2007/ 2008 rückläufig. Die privaten Aufträge brechen weg. Die Unternehmen der Bauwirtschaft stellen eine große Zahl von Arbeits- und Ausbildungsplätzen bereit und leisten mit ihren Steuerzahlungen einen wichtigen Beitrag für die Steuerbasis der Städte und Gemeinden. Zwei Drittel aller öffentlichen Aufträge im Baubereich sind kommunale Aufträge. Die Mittel aus dem Konjunkturpaket können also direkt Menschen in Arbeit bringen. Die Bauaufträge schaffen zudem zusätzliche Nachfrage. Außerdem sehen die Menschen vor Ort, das etwas passiert. Das kann ihnen ein Hoffnungssignal geben und Aufbruchstimmung erzeugen.

Investitionsbedarf ist vorhanden. Die oftmals sehr angespannte Haushaltslage hatte in den Kommunen in den letzten Jahren zu einem regelrechten Investitionsstau geführt, der sich bis zum Jahre 2020 auf über 700 Mrd. Euro beziffert. Seitdem Anfang dieses Jahres das Konjunkturpaket II beschlossen wurde, sind die Städte und Gemeinden auch nicht untätig geblieben. Viele Pläne sind erstellt, Ratsbeschlüsse wurden gefasst. Die Bagger werden noch vor der Sommerpause rollen. So kann die Sommerferienzeit genutzt werden, um z.B. Fenster in Schulen zu reparieren. Nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz ist ein Großteil der Gelder - 65 Prozent - für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur vorgesehen. Weitere 35 Prozent sind für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur (Straßen, Städtebau, Krankenhäuser, Informationstechnologie) vorgesehen. Die Investitionen erfolgen nicht um ihrer selbst Willen bzw. zur Stützung der Wirtschaft. Sie sind zudem ein Mittel, um die Kommune und das Land wettbewerbsfähiger zu machen. Gerade der Bereich Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die gegenwärtige und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit.

Mit der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch die Länder sind diese aber noch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Bei der konkreten Ausgestaltung dürfen die Länder nun den Städten und Gemeinden keine Hindernisse bereiten. Auch hier muss eine schnelle und unbürokratische Weiterleitung der Mittel erfolgen und die Kommunen müssen unmittelbar und dauerhaft eingebunden werden. Das Land NRW geht hierbei mit gutem Beispiel voran: Die Mittelzuweisung erfolgt dort pauschaliert. Die Kommunen melden dem Land die Projekte und erhalten nach kurzer Prüfung Vorschüsse.

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(Foto: Bauforum24)

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