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Geschrieben
Hallo !

Ich bin im Moment am Überlegen mir bei den derzeitigen Finanzierungskonditionen eine Eigentumswohnung zu leisten.
DIN-Maß des Speichers wären ca. 100 m², das Dach soll bereits gedämmt sein, der Eigentümer des Hauses soll dem Umbau zugestimmt haben. Es liegt für den Ausbau ein genehmigter Bauvorbescheid vor, ebenfalls eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dem Umbau stünde also nurnoch die Baugenehmigung im Wege, bzw. dass die betreffende Stadt den Specher zum Wohnraum umschreibt ?

Kennt sich jemand mit solchen Umbauten aus ? Wenn mir der bisherige Plan nicht gefällt, ich anders planen würde, zöge dass ein weiteres Prozedere von Vorne nach sich ? Wie regeln die Brandschutzbestimmungen diesen Fall ? Ist solch ein Speicher als Vollgeschoss zu sehen und hängt damit mit dem Bebauungsplan zusammen ?

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Geschrieben

Ist solch ein Speicher als Vollgeschoss zu sehen und hängt damit mit dem Bebauungsplan zusammen ?


Gegenfrage: Gibt es für das Gebiet einen gültigen Bebauungsplan oder gilt § 34 Baugesetzbuch?
Die Frage des Vollgeschosses regelt die jeweilige LBO. Meistens gilt bei DG die Regelung, daß mindestens 2/3 der Grundfläche eine lichte Höhe von min. 2,30 m haben müssen um als Vollgeschoß zu gelten.

Es liegt für den Ausbau ein genehmigter Bauvorbescheid vor, ebenfalls eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.


Prima, Bauantrag erstellen und einreichen.

Wenn mir der bisherige Plan nicht gefällt, ich anders planen würde, zöge dass ein weiteres Prozedere von Vorne nach sich?


Änderungen während des Genehmigungsverfahrens kommen immer mal wieder vor. Diese werden dann der Bauaufsicht nachgereicht.

...das Dach soll bereits gedämmt sein..


Das würde ich überprüfen, denn spätestens zu Beginn der Bauarbeiten muß der Wärmeschutznachweis bei der Bauufsicht eingereicht werden. Auch im eigenen Interesse, denn gerade beim Dach sollte ein ausreichender Wärmeschutz vorgesehen werden.

Wie regeln die Brandschutzbestimmungen diesen Fall ?


Siehe die jeweilige Landesbauordnung. Bestimmte Anforderungen sind Abhängig von der Gebäudeklasse. Meist wird ein zweiter Rettungsweg, bei Dachgeschossen z.B. über Dachflächenfenster, verlangt.



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