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...in dem Bereich sind Ausnahmegenehmigungen normal & üblich, wobei die Kosten nicht einmal das große Problem sind... das ganze Gerenne drumrum ist der Aufwand... für entsprechende Gutachten, §70-Ausnahmegenehmigung von der Oberen Verkehrsbehörde, damit du überhaupt die §29-Ausnahmegenehmigungen bei der unteren Verkehrsbehörde beantragen kannst.

Problematisch ist eher, dass du mit so einem Tiefladerzug nicht mehr flexibel drauf losfahren kannst... selbst mit einer Dauerausnahmegenehmigungen haste eine irre Liste an Auflagen, dazu bestimmte Bereiche, Städte / Innenstadtbereiche (z.B. Innenstadt Nürnberg) für die du keine Dauerausnahmegenehmigung bekommst.

Letztendlich mußte, wenn du Einzelgenehmigungen brauchst deine Baggereinsätze / Umsetzungen, usw. mindestens (hier in BY) 14 Tage im vorraus planen... mal eben - wie das damals bei uns war - am Freitag in der Bauleitersitzung nen 30Tonnen Kettenbagger auf ne andere Baustelle schieben und am Montag soll der umgesetzt werden... das funktioniert nicht, weil du mit mindestens eine eher zwei Wochen... und wenn du Pech hast noch länger auf die nötige Ausnahmegenehmigung wartest.

Und das noch größere Problem... durch das hohe Eigengewicht kannst du so einen Tiefladerzug nur noch sinnvoll für Fahrten / Transporte einsetzen, wenn du die Ausnahmegenehmigung in Anspruch nehmen kannst.

Der Satteltieflader hier (Bild) wurde damals angeschafft um einen Liebehrr R934 (größer Bagger in der Firma) zu fahren... Dauerausnahmegenehmigung 56 Tonnen zul.GG... die eigentliche Ausnahmegenehmigung waren 2 oder 3 Seiten, der Anhang mit den Auflagen sämtlicher Bauslasttärger im zu befahrenden Bereich waren knapp 170 Seiten.

Da hatte man damals dran gedacht damit nicht nur Maschinen sondern auch anderes Material zu fahren... deshalb der möglichst ebene Ladeboden mit einem Tiefbett... wobei das beim Eigengewicht so richtig "reinhaut"... 23 Tonnen leer.
D.h. den Liebherr R934 konnte man alles abgebaut was weg geht & ohne Anbaugeräte wohl grad so draufstellen mit der 56 Tonnen-Genehmigung, aber wenn der Lagerist im Lager da Stahlrohrstützen oder Doka-Framaxschalung draufgepackt hat, dann ist das eine teilbare Ladung, die 56 Tonnen-Genehmigung gilt nicht und es gelten die 40 Tonnen... ergo hast ene Zuladung von grad mal 17 Tonnen.

Bild Satteltieflader, 56 Tonnen... mit dem alten Komatsu PC300... nen Komatsu PC 290 hatten wir übrigends neben nem Cat 223, Liebherr R916, R934 und 2 Volvo ECR 235 auch.
KopievonIMG_0112a.jpg.d5ff8206470bf49dcc2034727f64a9cc.jpg

 

Hier die ersten Seiten der entsprechendne Dauer-Ausnahmegenehmigung... für den eigenen und die umliegenden Landkreise / Städte... wie man sieht 180,-€ (Seite 2 unten), gültig für 1 Jahr...

Ausnahmegenehmigung56to._erste3Seiten.thumb.jpg.281bc898dc5d695621443bd7f9c812ff.jpg


PS: ...mit einem 4-Achs-Tieflader haste ja auch das Problem, dass der Zug mit einem 3-Achs-Kipper vorne dran schon länger als 18,75m sein dürfte... ergo darfste nur mit Ausnahmegenehmigung fahren... was mit einer teilbaren Ladung hinten drauf ein Problem ist.
3AchsermitTL.thumb.JPG.8d0bd72dd2b7a1a8a4c902afbf226c49.JPG

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