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Geschrieben
Er sieht auf dem einem Auge 70 und auf dem anderen 60% er hat nur geringes raümliches sehen

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Geschrieben
Hallo,

Baugeräteführer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Straßen- und Spezialtiefbaus angeboten.
Hauptsächlich arbeiten Baugeräteführer/innen in Betrieben und Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus sowie des Straßen- und Spezialtiefbaus. Darüber hinaus sind sie zum Beispiel in Steinbruchunternehmen oder im Verleih von Baumaschinen und -geräten tätig.

Vieleicht sollte er eine Ausbildung in erwägung ziehen...
Einfach mal bei der AA nachfragen!

Wobei auf der folgenden Seite steht:

http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Ausbild...396.html?page=2


Für wen ist der Job geeignet?

Bewerber sollten ...

* sorgfältig und zuverlässig arbeiten
* körperlich belastbar und geschickt sein
* flexibel sein (Arbeit auf wechselnden Baustellen)
* Spass am Umgang mit Maschinen haben
* technisches Verständnis und Einfallsreichtum (Fehlersuche bei Reparaturen) haben
* räumliches Vorstellungsvermögen haben (Lasten müssen punktgenau aufgenommen und abgesetzt werden)
* teamfähig sein

Nicht geeignet ist die Ausbildung ...

* für diejenigen, die nicht schwindelfrei sind (z. B. wegen Arbeiten auf Turmdrehkränen)

Also... einfach mal schlau machen bei der Agentur für Arbeit!
Und, einen LKW Führerschein braucht man definitiv nicht (Außer wie baggi1 schon beschrieben hat)!

Gruß
Andreas
Geschrieben
Also gut erst einmal danke für euer verstandnis ich werde es ihm ausrichten ihr habt mir auf jeden fall weiter geholfen top.gif
Geschrieben (bearbeitet)
hilfreich ist der C/CE aber allemal, es gibt genug Firmen bei denen man selbst mit dem LKW den Bagger zur Baustelle bringen muss oder kleine 2 Mann-Baustellen bei denen auch jeder alles können muss.

Rein zum Baggerfahren brauchst du den nicht aber viele Firmen wünschen ihn sich

aber so ohne räumliches sehen, wie soll man da nen vernünftigen Boden im Kraben buddeln? bearbeitet von MoRCy
Geschrieben
Klasse L reicht schon.

Ist für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h.

Bei mehr km/h natürlich keine Klasse L mehr.

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