Manu M. 0 Geschrieben 11. Februar 2009 Geschrieben 11. Februar 2009 Servus,ich hab da mal ne Frage. Hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen. Leider finde ich nichts aussagekräftiges im I-Net. Ich bin in einer Feuerwehr. In dieser beschafften wir letztes Jahr eine Radlader (Zettelmeyer ZL402) und restaurierten ihn komplett. Damals sind wir davon ausgegangen das wir für das betreiben dieses Radladers, da er ja als selbstfahrende Arbeitsmaschine (bis 20km/h ?) zählt keine explizite Ausbildung brauchen. Nun stellt sich mir die Frage ob das so stimmt. Zum Einsatz kommt der Radlader bei Räumungsarbeiten, Erdarbeiten, aber auch bei Ladungsarbeiten mit Palettengabel.Eine Gruppe von Leuten werden jetzt eine Flurförderschein absolvieren, da ich meinte damit sind wir schonmal auf der sicheren Seite. Brauche ich nun noch sonstige Ausbildungen oder Führerscheine für das betreiben?Vielen Dank Zitieren
galabauer88 1 Geschrieben 11. Februar 2009 Geschrieben 11. Februar 2009 Servus,denke mal mit Klasse L darfste fahren.Wen Autoführerschein hast dann is der L schon mit eingeschlossenOder du machts den C/CE dan hast auch gleichzeitig den T (großer Traktor) mit drin.Übersicht Führerscheinklassen Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 11. Februar 2009 Geschrieben 11. Februar 2009 (bearbeitet) ansonsten gibts noch die Baumaschinenbedienberechtigung die ihr machen könntet (nutz mal die Suchfunktion dazu)weis nicht wie es bei der Feuerwehr ausschaut aber beim THW muss man auch noch interne Qualifizierungen ableisten um überhaupt irgendwelche Fahrzeuge nutzen zu dürfenFür Erdarbeiten sollte man schon z.B. wissen in welchen Tiefen Versorgungsleitungen liegen könnenFlurförder ist definitiv nicht das passende - auch mit der Gabel wird der Radlader nicht zu einem FlürförderfahrzeugJedoch könnte das zumindest ein wenig Grundwissen fürs Beladen vermittelnSchaut z.B. so aus:Voraussetzungen:- Mindestalter 18 Jahre- gesundheitliche Eignung sowie- Besitz des für den Straßentransport erforderlichen Führerscheins (mind. Klasse B oder L)Themen und Inhalte:- rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften- Sicherheitsregeln, Arbeitsschutz, persönliche Schutzausrüstungen- Maschinentypen, Geräteauswahl und Einsatzfälle- Baumaschinenkunde, Arbeitskunde- Baustoff- und Bodenkunde- Kraft- und Schmierstoffe, Umweltschutz- Standsicherheit, Sicherheitsabstände, Baustellensicherung- Sicheres Abstellen, Verladen und Transportieren von Baumaschinen- Pflege und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben- Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahren- Praktische Übungen- Theorieprüfung und praktischer EinzeltestAbschluss:Zertifikat "Baumaschinenbediener/in" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch) und maschinentyp- und personenbezogener Baumaschinenbediener-Ausweis bearbeitet 11. Februar 2009 von MoRCy Zitieren
Manu M. 0 Geschrieben 11. Februar 2009 Autor Geschrieben 11. Februar 2009 Hallo,uns ist bekannt das wir für das fahren auf öffentlichen Straßen (auch wenn der Radlader keine Kennzeichen hat, da dieser Zulassungsfrei ist) mind. die Führerscheinklasse L benötigen.Es geht mir letzlich nur darum ob ich noch sonstige Qualifikationen zum führen dieser Maschine benötige.Aber so wie ich das lese ist ein Flurförderschein (Gabelstaplerschein) zwar hilfreich (dem ich nur bepflichten kann, deswegen habe ich dies bei unserer Führung angeregt, allein um etwas Grundwissen beim Verladen zu erlangen) aber keine Pflicht. Das selbe gilt für die Baummaschinenberechtigung?!? Also alles kann aber nichts muss?Bei uns ist es wie beim THW natürlich auch das nur Fahrzeuge oder Maschinen bewegt werden dürfen, auf diese man eine internen Unterweisung erlangt hat. Nur ist die Frage ob eine interne Unterweisung auf einen Radlader genügt?Vielleicht könnt ihr mir noch ein paar Infos geben. Grüße Manu Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 11. Februar 2009 Geschrieben 11. Februar 2009 (bearbeitet) lies dich mal durch das Thema hier durchhttp://forum.bauforum24.biz/forum/index.ph...schein&st=0ist zwar oft die Rede vom "Baggerschein" aber für Bagger gelten die selben Bestimmungen wie für RadladerDer Fahrer muss seine Tauglichkeit und das Wissen über die UVV und weiteres dem Unternehmer in ausrechender Form unter Beweis stellen, VBG40 gibts ja leider so nicht mehr aber schaden tut die Ausbildung nicht. Zumindest in Eigenveranstaltungen bei euch mit geeignetem Lehrmaterial Z.B. vom Resch-Verlagbeim THW reicht eine Einweisung/Unterweisung nicht mal fürs LKW Fahren aus, auch wenn man BKF ist sondern muss geschult werden, Ebenso beim Bootstrupp und auch bei den Baumaschinen auch wenn man Berufserfahrung damit hat und Scheine vorweisen kann..Basisausbildung Teil III wenn ich mich recht entsinne bearbeitet 11. Februar 2009 von MoRCy Zitieren
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