Gast R.Müller Geschrieben 8. Februar 2009 Geschrieben 8. Februar 2009 HalloMeine Tochter hat einen Gebrauchten PKW gekauft .TÜV bis 2.2010 Asu wurde neu gemacht.Die Werkstatt meinte ,die Zulassungsstelle würde den Tüv bericht brauchen .Dieser ist aber nicht vorhanden .Im Brief ist vermerkt, TÜV bis 2.2010.Das Auto war gerade mal 4 Wochen abgemeldet.Frage an die Autos Profi Ist der TÜV Bericht notwendig ,obwohl im Brief vermerkt ?Ohne TÜV Bericht keine Zulassung = Neu TÜV machen ? Zitieren
Supergrobi 38 Geschrieben 9. Februar 2009 Geschrieben 9. Februar 2009 Hallo,normalerweise braucht man den TÜV- und Abgasuntersuchungsbericht. Wenn Du den TÜV-Bericht nicht hast, solltest Du mal bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen. In Heilbronn kann man ja die Zulassung auch online vorbereiten: Klick hier, wobei es da noch Unterschiede zwischen Stadt und Kreis zu geben scheint. Einfach mal Tante Google nach kfz-zulassung heilbronn befragen, da wirst Du schon auf den richtigen Weg geleitet. GrüßeJens Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 9. Februar 2009 Geschrieben 9. Februar 2009 (bearbeitet) ja du brauchst den HU-Bericht und der darf auch nicht mehr zeitlich weit weg vom AU-Bericht liegen, selbst eine Vorführung kann verlangt werdenWenn der Bericht nicht mehr vorhanden ist dann solltest du nachfragen wo die Prüfung gemacht wurde und dir dort eine Kopie ausdrucken lassenEdit, hat unter anderem auch mit der Aufbewahungspflicht des Dokumentes zu tun bearbeitet 9. Februar 2009 von MoRCy Zitieren
Gast R.Müller Geschrieben 9. Februar 2009 Geschrieben 9. Februar 2009 So,habe Heute das Auto meiner Tochter zugelassen .Ohne Probleme auch ohne Tüv Bericht ,da es im Schein vermerkt war .Auch kein Problem der Zeitliche Unterscheid Asu 2.2011Tüv 2.2010Glück gehabt ??!! Pech hatte ich nur bei den Konto angaben .Da braucht man Unterschrift vom Kontoinhaber und den Personalausweis des Inhabers .Das war früher alles mal anders .So nebenbei ,klar das die Lima kaputt gehen musste .Irgendwas ist ja immer Schaue in den KFZ Schein ,wegen Fahrzeug Code Das ist ja mittlerweile auch alles anders und total unübersichtlich .Wir alles komplizierter statt besser . Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 9. Februar 2009 Geschrieben 9. Februar 2009 (bearbeitet) Perso und Vollmacht des Versicherungsnehmers brauchte man schon immer (sonst hätte man ja nie die Daten der Zulassung ernstnehmen können) - die Einzugsermächtigung liegt erst seit 2005 so anansonsten Glück beim Sachbearbeiter gehabt, ändert aber nichts daran, dass du einen HU-Bericht auf verlangen vorlegen können musst 47a StVZO bearbeitet 9. Februar 2009 von MoRCy Zitieren
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