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PKW Zulassung - TÜV Bericht fehlt - Eintrag im Brief ausreichend?


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Gast R.Müller
Geschrieben
Hallo
Meine Tochter hat einen Gebrauchten PKW gekauft .
TÜV bis 2.2010
Asu wurde neu gemacht.
Die Werkstatt meinte ,die Zulassungsstelle würde den Tüv bericht brauchen .Dieser ist aber nicht vorhanden .
Im Brief ist vermerkt, TÜV bis 2.2010.
Das Auto war gerade mal 4 Wochen abgemeldet.

Frage an die Autos Profi
Ist der TÜV Bericht notwendig ,obwohl im Brief vermerkt ?
Ohne TÜV Bericht keine Zulassung = Neu TÜV machen ?

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Geschrieben
Hallo,

normalerweise braucht man den TÜV- und Abgasuntersuchungsbericht. Wenn Du den TÜV-Bericht nicht hast, solltest Du mal bei Deiner Zulassungsstelle nachfragen. In Heilbronn kann man ja die Zulassung auch online vorbereiten: Klick hier, wobei es da noch Unterschiede zwischen Stadt und Kreis zu geben scheint. Einfach mal Tante Google nach kfz-zulassung heilbronn befragen, da wirst Du schon auf den richtigen Weg geleitet.

Grüße
Jens
Geschrieben (bearbeitet)
ja du brauchst den HU-Bericht und der darf auch nicht mehr zeitlich weit weg vom AU-Bericht liegen, selbst eine Vorführung kann verlangt werden

Wenn der Bericht nicht mehr vorhanden ist dann solltest du nachfragen wo die Prüfung gemacht wurde und dir dort eine Kopie ausdrucken lassen



Edit, hat unter anderem auch mit der Aufbewahungspflicht des Dokumentes zu tun bearbeitet von MoRCy
Gast R.Müller
Geschrieben
So,habe Heute das Auto meiner Tochter zugelassen .

Ohne Probleme auch ohne Tüv Bericht ,da es im Schein vermerkt war .
Auch kein Problem der Zeitliche Unterscheid
Asu 2.2011
Tüv 2.2010

Glück gehabt ??!!

Pech hatte ich nur bei den Konto angaben .
Da braucht man Unterschrift vom Kontoinhaber und den Personalausweis des Inhabers .
Das war früher alles mal anders .

So nebenbei ,klar das die Lima kaputt gehen musste .Irgendwas ist ja immer whistling.gif
Schaue in den KFZ Schein ,wegen Fahrzeug Code wacko.gif
Das ist ja mittlerweile auch alles anders und total unübersichtlich .
Wir alles komplizierter statt besser .
Geschrieben (bearbeitet)
Perso und Vollmacht des Versicherungsnehmers brauchte man schon immer (sonst hätte man ja nie die Daten der Zulassung ernstnehmen können) - die Einzugsermächtigung liegt erst seit 2005 so an

ansonsten Glück beim Sachbearbeiter gehabt, ändert aber nichts daran, dass du einen HU-Bericht auf verlangen vorlegen können musst 47a StVZO bearbeitet von MoRCy

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Gast
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