volkerj 0 Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 Hallo !...unter uns sind doch bestimmt viele LKW-Fahrer ...oder so wie ich Ex-LKW-Fahrer...Was haltet Ihr denn so von dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz...Ehrlich gesagt , ich kann das allles nicht so ganz verstehen...da macht ein Kraftfahrer 10-20 oder mehr Jahre seinen Job...und dann kommt ein Politiker , macht ein Gesetz das uns sagt...da hast keien Ahnung von deiner Arbeit und mußt dich erst einmal qualifizieren dafür.... ....."ja hat man(n) denn die ganzen vielen Jahre nur Kohlen in Keller geschleppt" werden sich sicher viele Fragen... ....oder bei mir ,hab 11 Jahre LKW gefahren ...und im Jahre 2015 kann ich dann meinen Klasse 2 wegwerfen??? ...eure Meinung dazu würde mich mal interessieren...Gruß...Volker Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 (bearbeitet) nur weil man 20 Jahre lang unterwegs war heist das nicht dass man seinen Job gemäß aktueller Gesetze und Fortschriften noch "richtig" ausübtKennst du die neuen Regelungen der StVo? der Sozialvorschriften, der Ladungssicherung, der sonstigen Neuerungen?In Jedem Beruf muss man sich weiterbildenIch bin absolut dafür, sorgt für ein minimum an Standard und es sorgt dafür dass "Hobby"-Fahrer die irgendwann mal nen Lappen gemacht haben aber nie wirklich was mit der Materie zu tun hatten von den Straßen fern bleibenWegwerfen musst du deinen Plasteschein dann aber dennoch nicht denn Privat darfst du auch ohne Fortbildung den Führerschein verlängern und privat nutzen, fehlt halt dann die Schlüsselzahl bearbeitet 2. Februar 2009 von MoRCy Zitieren
volkerj 0 Geschrieben 2. Februar 2009 Autor Geschrieben 2. Februar 2009 ...ist schon richtig...die Weiterbildung kann aber auch so ähnlich wie bei der ADR-Bescheinigung aussehen...also Freitag und Samstag Schulung ...und das ganze für ca.200,- €......aber doch nicht so eine intensive Schulung ,mit 5 verschieden Weiterbildungspunkten und mit Fahrstunden usw usw....wenn einer nach 20 Jahren immer noch nicht fahren kann...."was das Hänschen nicht lernt ,das lernt der Hans auch nicht mehr".......und das noch für richtig Geld....Weiterbildung ja...aber im erträglichen Rahmen...Gruß...Volker Zitieren
MoRCy 1 Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 es gibt aber leider auch zu viel "Schrott" unter den Fahrern, die einfach nur glück hatten bislang durch zu kommen.Wird Zeit dass etwas gesiebt wird, wird auch den Speditionsmarkt was die Arbeitgeber angeht etwas bereinigen, weil nicht mehr jeder "Dummi" mit Lappen für 1200,-€ auf den Bock geht/kann Zitieren
Atlas1504 0 Geschrieben 2. Februar 2009 Geschrieben 2. Februar 2009 (bearbeitet) Huhu,zu diesem Gesetz hab ich aber auch schon gewisse Zeit einige Fragen, welche mir noch keiner beantworten konnt. Ich hab im Jahr 2001 die Führerscheinklassen C und CE gemacht und muss eh alle 5 Jahre die Führerscheinklassen C und CE verlängern. (incl. der ganzen ärztlichen Gutachten) Ich benötige den Lkw-Führerschein allerdings nicht um Lkw zu fahren, sondern entsprechende Baumaschienen. (Radlader/Grader) Bin ich da jetzt auch gezwungen, alle 5 Jahre für 5 mal 7 Sunden (=35 Stunden) die Schulbank zu drücken. Die kosten belaufen sich übrigens im hohen 3-stelligen Bereich. Beim ADAC 750 Euro. Dazu dann noch die ärztlichen Untersuchungen und der neue Führerschein. Und schwups sind wieder 1000 Euro weg. Kleiner Auszug aus dem Gesetzestext:(2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz nicht für Fahrten mit1.Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nichtüberschreitet,2.Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges deranderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und derLänder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehreingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,3.Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkanntenRettungsdiensten eingesetzt werden,4.Kraftfahrzeugen, diea)zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,b)in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des §1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oderc)neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,5.Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oderdie Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen desKraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.Radlader und Grader fahren ja nun nur 40km/h. Also fallen sie da raus. Allerdings brauche ich dafür trotzdem nen Lkw-Führerschein. Muss ich mir jetzt also von meiner Firma ein Schreiben machen lassen, dass ich den LKW-Schein ausschließlich zum Führen von Baumaschienen benötige? In der Hoffnung, dass das dann die Führerscheinstelle auch akzeptiert. Oder wird der Führerschein auch ohne Quali verlängert und nur dahinter vermerkt, ob die Quali gemacht wurde oder nicht? Wird sicher noch ein heisses Eisen werden. Viele Firmen, welche noch selber Lkw´s fahren haben werden es sich wohl 3mal überlegen, ob sie ihre Fahrer ausbilden lassen oder ob sie es von anderen fahren lassen. Das so ein Gesetz auch Arbeitsplätze kostet hat man wohl noch nicht ganz begriffen. MfG SennyMfG Senny bearbeitet 2. Februar 2009 von Atlas1504 Zitieren
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