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Geschrieben

Hallo,

ich möchte hier mal ein Thema aufgreifen was bereits in einigen Beiträgen schon mal am Rande immer mal wieder anklingt: Die Ladungssicherung für Schüttgüter im Straßenverkehr

Es gibt hierzu vom Gesetzgeber keine eindeutigen Vorgaben, die Gesetzesformulierungen sind schwammig und können ausgelegt werden, jedoch werden bei einem Verstoß schon erhebliche Geldbußen ausgesprochen.

Quelle: BG BAU, hier:

Bei Schüttgütern kann an das Ladegut keine Anforderung gestellt werden, jedoch kann
z. B. trockener Sand durch den Fahrtwind heruntergeweht werden. Dies geht auch aus
den Erläuterungen zu §22 Abs. 1 aus der Verwaltungsvorschrift zur StVO hervor:
?Schüttgüter, wie Kies, Sand, ?., die auf Lastkraftwagen befördert werden, sind in der Regel
nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert, wenn durch überhohe Bordwände,
Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass auch nur unwesentliche Teile der Ladung
nicht herabfallen können
."
Ähnliches führt die VDI-Richtlinie 2700 unter Abschnitt 3.8.2 aus.
?Ladegut, das vom Wind herabgeweht werden kann ... ist abzudecken."


Wie sind Eure Erfahrungen mit der Umsetzung der Ladungssicherung?

Hattet Ihr bereits Bußgeldstrafen wg. einem Verstoß und wie war die Urteilsbegründung?


---------------------------------------------------------------------------------------------------
Welche LÖSUNGEN gibt es dazu?

- Rollplanen - manuell:

Das Abplanen wird von vielen Unternehmen bereits umgesetzt, bei 3-Achs-Kippzügen mit Tandemkipper oder Sattelzug-Kippvarianten haben viele bereits die manuelle Planen im Einsatz.

Selten habe ich aber einen Vierachser mit Planen gesehen.

Welche Rollplanlösungen kennt Ihr für Vierachser?

-elekritsches Schiebeverdeck

Von Schmitz ist mir das elektrische Schiebeverdeck für Sattelkippauflieger bekannt und habe auch schon ein paar Sattelzüge damit gesehen. Für Vierachser habe ich aber auch hier noch keine Lösung gesehen.

Die Holländer setzten seit vielen Jahren elektrische Ladungssicherungen ein.

Sind Euch deutsche Aufbauhersteller bekannt, die elektrische Lösungen für Vierachser anbieten?

CIMG3827.JPG



Ich bitte um Eure Meinung/Erfahrungen!

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Geschrieben
Hallo zusammen,
hier wird ein Thema angeschnitten, welches in der Praxis teilweise schwer durchführbar bzw. aber auch gar nicht durchgeführt wird.

Was ist eigentlich "Schüttgut" im Baubereich:
Alle Materialien, welche "lose", d.h. ohne spezielle Verpackungen verladen und auch transportiert werden:
Sand, Kies, Schotter, aber auch Kalk, Zement, Beton

Unser Herrmann spricht in seinem Beitrag speziell das "Kippergeschäft" an, also solche Schüttgüter, welche direkt von der Gewinnungsstätte (Steinbruch oder Sandgrube) auf die Baustelle transportiert werden.

Lasst darauf uns in diesem Thread beschränken.

Üblicherweise wird das Material nach der Verladung sowie Verwiegung direkt transportiert.
Hier beginnt schon der erste Punkt der Haftung:
Der Unternehmer hat seinem Erfüllungsgehilfen (Fahrer) die notwendigen Ladungssicherungen zur Verfügung zu stellen und ist auch dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung derselben zu prüfen !
Leider ist die gängige Praxis ganz anders ! Zur Verfügung gestellte Planen werden nicht benutzt, sei es aus Termindruck, aus Faulheit des Fahrers, aus ganz einfachem Fehlen derselben oder auch aus Gewohnheit: Tausendmal berührt, tausendmal nix passiert (frei nach Klaus Lage)

Damit sind wir schon bei dem zweiten Punkt der Haftung:
Der Verlader hat die Verpflichtung, eine Kontrolle der Ladungssicherung auszuführen !
Damit ist der Radladerfahrer oder der Wiegemeister als Erfüllungsgehilfe des Betreibers gemeint.
Gängige Praxis: wie vor genannt

Bei einem Unfall werden ALLE der wie vor genannten in die Haftung einbezogen.
Wie die Gewichtung der Haftungsfrage ausfällt, ist eine andere Frage.
Ich spreche aus Erfahrung !

Aber Herrmann fragt nach Ladungssicherungsmaßnahmen:

1.) Ladegut formschlüssig verteilen
Den Haufen gleichmäßig innerhalb des Kippers manuel (per Hand mit Schaufel) verteilen, damit die Ladung nicht verrutschen kann und die Bordwände gegenüber der Ladung überhöht sind =
macht kein Fahrer

2.) Ladegut abplanen
Eine entsprechende Plane wird aufgelegt und formschlüssig mit dem Aufbau verbunden,
zur Erleichterung dieser Arbeit die berühmte Rollplane, welche seitlich am Aufbau mitgeführt wird
oder die stirnseitig am Aufbau montierte Schiebeplane, manuell oder elektrisch bedienbar

3.) Der geschlossene Aufbau
Hier wird das Schüttgut mit einem Aufbau transportiert, welcher oben mit einem massiven Deckel versehen ist (schon mal "Biertreberfahrzeuge" oder "Malzfahrzeuge" gesehen ?)
Im Asphaltbau gibt es den "Thermocontainer", der positive Nebeneffekt aus dem Gedanken des Wärmeerhaltes des Mischgutes ist die ordnungsgemäße Ladungssicherung !

Als Fazit aus meinen Erfahrungen:-
Bei der nächsten Anschaffung eines Kippers wird auf jeden Fall eine Plane montiert !
Sei es seitlich am Aufbau mit den entsprechenden Auftritten an Stirn- bzw. Heckklappe bei einem Hängerzug oder aber ferngesteuerte, elektrische Schiebeplane auf dem Auflieger.
Einen Hersteller / Zulieferer für eine Plane habe ich noch nicht, entsprechende Vorschläge erwarte ich dann von meinem Aufbauhersteller, da dieser das System umsetzen muß.

Ich hoffe, mit meinem Statement nicht gelangweilt zu haben und freue mich auf eine anregende Diskussion

Balu

top.gif
Geschrieben (bearbeitet)
Praktiker im Bauforum24 - das zeichnet das Forum aus! Danke für Dein Feedback!

Ich habe hier mal kurz aufgestellt von Lösungen, die ich bisher beobachtet habe:


1) 3-Achs-Dreiseitenkipper mit Tandemkippanhänger
Manuelles Abplanen: Rollplane, seitliche Montage
Elektrisches Schiebeverdeck/Plane: keine Lösung bekannt



2) 4-Achs-Rundmuldenkipper
Manuelles Abplanen: ?
Elektrisches Schiebeverdeck: ?
geschlossene Aufbauten (holländische Vorbilder, Öffnung nach oben): Gibt es deutsche Hersteller?



3) Sattelkippauflieger
Manuelles Abplanen: Rollplane, alle Hersteller
Elektrisches Schiebeverdeck: Schmitz, weitere Hersteller?
geschlossene Aufbauten (holländische Vorbilder): Gibt es deutsche Hersteller?



BITTE ERGÄNZT oder korrigiert!

Gruß


bearbeitet von Herrmann
Geschrieben
Wie sind Eure Erfahrungen mit der Auslegung durch die Verkehrspolizei bei der Ladungssicherung mit Schüttgütern?

Sind Euch Fälle mit Bußgeldstrafen oder gar Gerichtsverhandlungen mit Urteilsbegründung bekannt?


Gruß Herrmann

  • 6 months later...
Geschrieben
Gugst du hier: http://www.ias-systeme.de wave.gif

nachrüstbar.

Wir ( und andere Hersteller ) haben uns da schon seit Jahren den Kopf drüber zerbrochen. Es gibt ums verrecken kein Patentrezept für gute Abdeckungen die auch noch halbwegs bezahlbar bleiben und vor allen Dingen unanfällig(er) gegen Beschädigungen sind. Die obige ist ok (hab hier den Aufbau life erlebt) aber kostet ein bisschen was. Ob der Klapperatismus auf Dauer funktioniert ... na ich weis nicht. Wo viel dran - da viel kaputt.

m.f.G.

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