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Geschrieben


In den 3,5 jahren war mein Geld immer pünktlich, auf den Cent genau, sämtliche Sozialleistungen (wie 13. und 14. Gehalt) einbezogen, am Konto.


Ich hoffe man darf hier auch Fragen stellen. Also 13. Monatslohn kenne ich jedenfalls richtig nur bei einer Festanstellung. Als Zeitarbeiter (Hier in der Schweiz) Temporär angestellt, genannt, ist je der 13. Monatslohn im Stundenansatz mit bei gerechnet, und wird jeden Montand, Woche direkt ausbezahlt, ob man dies jetzt so immer noch als 13. Monatslohn anschauen kann, ja da scheiden sich die Geister.

Doch mich würde mehr wunder nehmen, wie kommst Du als Zeitarbeiter zu einem 14. Monatslohn eusa_think.gif

Gruss Beat

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Geschrieben
In Österreich ist ein 14. Monatslohn (Weihnachtsremuneration) gesetzlich verankert. Der 13. Monatslohn wird vom DG (Dienstgeber, egal ob jetzt Zeitarbeitsfirma oder "normale" Baufirma o.ä.) bei uns im Baugewerbe in eine extra Kasse eingezahlt. Diese Kasse nennt sich BUAK: Bauarbeiter Urlaubs- und AbfertigungsKassa. Hier wird aber jedoch nur das reine Urlaubsgeld ohne Entgeltfortzahlung einbezahlt. Diese Regelung gilt für Zeitarbeitsfirmen gleichermaßen wie für Baufirmen oder Firmen, welche im Bauhaupt- oder -nebengewerbe gemeldet sind. Sprich sie einen Gewerbeschein für das Baugewerbe (egal ob jetzt haupt- oder nebengewerbe) haben.

Somit gibt es bei uns in Österreich einen Kollektivvertragslohn für die jeweilige Berufssparte (zb. für Kranfahrer als "angelernte Kraft" mit einem Stundenlohn brutto 11,07 € / Stunde), welcher 12 x im Jahr spätestens am 15. des folgemonats ausbezahlt werden muß. Natürlich abzüglich Steuern, welche sich im Bereich von ca. 1/3 des Bruttolohnes bewegen, sich aber aufgrund von steuerlichen gegebenheiten im einzelfall (zb. Kinder, Alleinverdiener in der Familie usw.....) verringern können.
Dann kommt das Urlaubsgeld, welches ja auf der Buak liegt und für jeden in anspruch genommenen Urlaubstag verrechnet wird und dem Arbeitgeber auf ein Treuhandkonto überwiesen wird, welcher (der Arbeitgeber) wiederum das Geld an den Arbeitnehmer mit dem Lohn ausbezahlt. Zudem müssen Anwartschaftszeiten für Urlaub und Abfertigung erworben werden. Im Monat erwirbt man bei uns etwas über 2 Tage Urlaub, so das man innerhalb eines Jahres den Jahresurlaub von 25 Tagen (gesetzlich) "erwirtschaftet". Steigt man jetzt neu in die Buak ein, so muß man eine mindestzeit arbeiten, um überhaupt mal Urlaub nehmen zu können. Wo hier jetzt die Grenze liegt, kann ich aus dem Stegreif nicht sagen. Das Urlaubsentgelt wird vom Arbeitgeber einbezahlt.
Dann hat man noch die Entgeltfortzahlung. Sprich man geht 40 h, also eine "Arbeitswoche" in Urlaub und bekommt für diesen Zeitraum somit die Stunden abgegolten und das Urlaubsgeld. Etwaige Überstunden inkl. Zuschläge, Trennungs-, Nächtigungs-, oder sonstige Zulagen fallen in dem Zeitraum jedoch weg!!!!
Somit habe ich jetzt mal den 13. Monatslohn erklärt!

Nun zum 14. Monatslohn, das Weihnachtsgeld oder Weihnachtsremuneration:
Dies ist keine freiwillge Zahlung, sondern gesetzlich geregelt. Die berechnung erfolgt grob aus den geleisteten Jahresstunden durch 12, welcher mit dem KV - Lohn zu berechnen ist. Sprich es werden alle Überstunden mit einbezogen.... Je mehr man gearbeitet hat, umso mehr Weihnachtsgeld schaut am Jahresende heraus. Das 14. Gehalt muß bis spätestens 15. 12. , in manchen Zweigen (zb. Industrie) bis 15. 11. mit dem Lohn ausbezahlt werden.
Dieser 14. Monatslohn steht jedem AN zu, wenn auch tlws. nur anteilig, wenn der AN zb. keine 12 Monate voll hat. Also wenn er erst am sagen wir mal 01. Juni begonnen hat, bekommt er das 14. Gehalt eben anteilig für die bis zum 30.11. gearbeiteten Stunden. Denn bis 15. 12. muß der Lohn ausbezahlt werden. Und am 15. 12. gibt es nur den Lohn vom Vormonat, sprich vom November.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zu verfügung.
Geschrieben
der das Wort Zeitarbeit , Teilzeitarbeit oder Subunternehmer erfunden hat sollte Gesteinigt werden dann gäbe es nur Vollzeitarbeit und nicht soviel Schrott ( Murks )wie er heute auf den Baustellen fabriziert wird und die die den Murks beseitigen ( Fachleute die das Können ) sind dann nicht mehr so teuer aber das ist das Amerikanische System alles für den Unternehmer ( Aktionär )
Ich weis was ich sage wahr 13 Jahre im Betriebsrat und musste Tatenlos mit zusehen wie sich Leute Bereichern und eine Firma Systematisch zu Grunde Richten und das auch noch teilweise ganz legal mit einer Absicherung der Regierung
Geschrieben
Esw gibt auch gute Zeitarbeiter (mich zb. biggrin.gif biggrin.gif ), die ihr Geld wert sind. Und es hält sich immer wieder hartnäckig das Gerücht, das nur "minderwertiges" Personal Leiharbeiten verrichten. Das stimmt so nicht, denn es gibt bei uns Zeitarbeitsfirmen, die nach ISO zertifiziert sind, sprich sie müssen einen gewissen Anteil an Fachpersonal führen. Und Fachpersonal ist noch immer gut ausgebildetes Personal, das sich stetig weiterbilden muß (Schweißer zb.). Das man dies Firmen an einer Hand abzählen kann ist klar. Aber auch Firmen die nicht zertifiziert sind, habe durchwegs gutes Personal, von Ausnahmen mal abgesehen. "Vollpfosten" an Arbeitern gibt es immer und überall..... eusa_think.gif eusa_think.gif
Geschrieben
Also nochmals zu der Zeitarbeit.

Es ist ein Unterschied, ob man Zeitarbeiter hat oder Subunternehmer.

Zeitarbeit = reine Personalstellung

Subunternehmer = Vergabe von Arbeiten inkl. Materiallieferungen, etc.

Die REINE Personalstellung = Zeitarbeit ist im Bauhauptgewerbe verboten. Ich hab das mal mit nem Prof von mir diskutiert der das dann für mich nachgeschaut hat. Der hat's mir dann bestätigt, dass die reine Personalvermietung nicht zulässig ist.

Ob Maschinisten davon ausgenommen sind, weis ich nicht. Bei uns gibt's einige die als Freiberufler Maschinen bei diversen Firmen fahren. Aber auch nicht für ne Zeitarbeitsfirma.

Hier ma ein Link dazu, den ich geggogelt hab:

http://www.ig-zeitarbeit.de/presse/docs/F_...auptgewerbe.pdf

und noch einer:

http://www.fachpersonal24.de/Mustervertrage/012/012.html


Grüße,

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