Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 37.058

Recommended Posts

Geschrieben
Hallo liebe Forengemeinde,

auf der Suche nach kompetenten Bauexperten habe ich euer Forum gefunden. Und da wir momentan ein grosses Problem haben, wollte ich mich euch wenden in der Hoffnung dass vielleicht der eine oder andere meinen Beitrag liest und etwas dazu sagen kann / möchte.

Wir (Familie, 1 Kind), hatten letztes Jahr einen Hausbauvertrag mit einer Fertighausfirma unterzeichnet, unter der Prämisse dass wir NUR mit sogenannten LABO-Fördergeldern bauen möchten. Die gibt es in Bayern - ca. 40.000 € zu 0,5% Zinsen über, ich glaube 15 Jahre. Ne tolle Sache.

Nur wurden diese Labo-Fördergelder nun NICHT gewährt (wegen zu wenig verfügbarem Einkomen, was sich erst im Laufe des Prozesses herausstellte - in einem ersten Beratungsgespräch mit dem Landratsamt hiess es, ja, kein Problem sie bekommen die Gelder).

Glücklicherweise haben wir im Bauvertrag "Vorbehalt Finanzierung" einbauen lassen.

Der abgeschlossene DIBA-Kreditvertrag kann auch NUR nach Gewährung der LABO-Fördermittel in Anspruch genommen werden - damit ist die Finanzierung doch de fakto gescheitert oder?

Wir möchten aus dem Bauvertrag wieder raus. Die Fertighausfirma ist aber "vorgeprescht" und hat schon Bauantragsplanung gemacht und bemusterung etc, obwohl ich immer gesagt habe, Jungs, macht mal langsam, das landratsamt hat schon durchblicken lassen (weil die Entscheidung so lange dauerte hatte ich öfters mal dort angerufen) dass es wohl nix wird mit der Förderung.

Eine erste Rechnung über 9.800€ liegt uns auch schon vor von der Baufirma, Projektstand: Fertigstellung der Bauantragsunterlagen, 7% vom Gesamtvolumen. Jetzt waren wir beim Anwalt (mit allen Unterlagen), er meinte, ganz klare Sache: Durch "Vorbehalt Finanzierung" im Vertrag ist der Vertrag nicht mehr rechtskräftig, und die von der Firma gesteltle Rechnung ist hinfällig.

Jetzt hatte ich einen Brief per Einschrieben mit Rückschein geschrieben, mit der Kündigung/Vertragsauflösung wegen der Klausel "Vorbehalt Finanzierung" und habe die Ablehnung der LABO-Förderstelle beigelegt, und hatte eine meiner meinung nach angemesse Frist von 10 Tagen eingeräumt, uns die Kündigung zu bestätigen.

Ist aber nichts passiert, sie hatten nicht geantwortet. Jetzt sende ich heute einen erneuten Brief, über Gerichtsvollzieher , mein O-ton: "Durch ihre Nichtreaktion entnehmen wir, dass Sie der Kündigung nichts entgegenzusetzen haben, und dieser zustimmen. Da der Brief beim Gerichtsvollzieher zur Kopie liegt, ist die Kündigung beweisbar." (so in der art)

Bin ich im Recht? Müssen die mir die Kündigung bestätigen?

Dazuzusagen bleibt noch, dass die Hausbaufirma bzw deren finanzierer vorschlug

1. Uns GELD zu leihen welches wir dann als Eigenkapital angeben sollten bei der LABO-Förderstelle, um doch die Förderung zu bekommen (es würde dann ja logischerweise ein geringeres einkommen ausreichen um den bau durchzusetzen)

2. Eine Arbeitsbescheinigung zu fälschen (meine Frau arbeitet im Moment nicht), wir sollten doch den ehemaligen Arbeitgeber fragen, "was rauszuschreiben" (orginalton)

worauf wir nicht eingegangen sind.

Nicht zuletzt aus diesen Gründen wollen wir mit denen nicht mehr bauen und verschieben das Projekt auf später (bei einer seriöseren firma) oder kaufen uns eine gebrauchtimmobilie

vielen dank fürs lesen ich freue mich auf Antwoten!!
  • 2 weeks later...

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Geschrieben
Hallo erstmal,
also ich möchte vorweg erwähnen, daß mein Beitrag zu diesem Thema keine Verbindliche Beratung ist.

Zuerst hab ich natürlich auch ein paar Gegenfragen.
- War der Vertrag mit dem Auftragnehmer (Der Baufirma), Grundlage für den Antrag auf die sogenannten Labo-Fördermittel?

- Habt ihr eine Unabhängige Fachkraft angangiert? ( z.B. einen Architekten )

Auf jedenfall schonmal Grundsätzliches.
Im Vertrag muß ja irgendwie ein Datum für den Baubeginn bzw. die Fertigstellung eingetragen sein o.ä..
Das Bauunternehmen [/u] ja Vorplanen, Baugenehmigungen einholen, den Bauablauf planen usw.
Da entstehen ja auch Kosten, die gedeckt werden müßen und auch berechtigt sind wenn dieses so Vereinbart wurde. Diese Dinge müßen ja im Vertrag irgendwie geregelt sein.

Auf jedenfall ist ein Vertrag über den Bau eines Hauses im Privaten Bereich über das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Und zwar Werkvertrag ab § 631 ff.
Um jetzt zu sehen, wer Recht hat und wer nicht. Müßte man mal den Vertrag einsehen und auseinander nehmen.

Zu deinem Punkt 1: Na klar würde die Baufirma das machen, die wollen ja den Auftrag haben und somit den Umsatz steigern.

Punkt 2: Naja Orginalton!? Oder liegt das auch Schriftlich vor? Wenn nicht in Schriftform ist vor solchen Äußerungen abstand zu nehmen. Also auch sowas in einem Forum zu veröffentlichen, nur mal so als Tipp.

Und zuletzt: Finger weg von Firmen die irgendwie herumschlawienern. Das Kostet nachher nur noch Extra. Neubau ist was tolles, weil man sich da selber gut verwirklichen kann. Aber ein Umbau einer Bestehenden Immobilie ist auch nicht verkehrt. Schreibt mich einfach an, wenn ihr weitere Fragen habt.

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...