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Das geplante Verbot von tariflichen Ausschlussfristen im neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetz gefährde laut ZDB die Mindestlohn-Regelung der Bauwirtschaft.

Nach Beratungen des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie erscheint eine Verlängerung des Mindestlohn-Tarifvertrages über den 31. August 2009 hinaus mehr als fraglich, wenn an dem geplanten Verbot tariflicher Ausschlussfristen im neuen Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 9 Satz 3 AEntG-Entwurf) festgehalten wird. Damit entfiele die Mindestlohn-Regelung für alle gewerblichen Arbeitnehmer im deutschen Baugewerbe.

ZDB und HDB appellieren deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, in die geltenden und bewährten tariflichen Regelungen nicht einzugreifen. Bisher gilt eine sechsmonatige tarifliche Ausschlussfrist im Mindestlohn-Tarifvertrag des Baugewerbes.

zdb_bau_mindestlohn_01.jpg



(Foto: Bauforum24)

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