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Geschrieben

Gibt es denn so eine Ausnutzung der 20 % Überlastsicherung zur kurzzeitigen Hubkraftvergrößerung auch bei anderen Herstellern als Liebherr (z.B. Wolff, Wilbert, Potain)?



Terex Comedil bietet es nicht an.

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Geschrieben

Hierzu habe ich grade noch was interessantes gefunden, was Liebherr betrifft. Aus den Erklärungen zu den Typenbezeichnungen von der Seite www.kran-info.ch geht hervor, dass früher das Lastmoment bei einer bestimmten Auslegerlänge die Typbezeichnung vorgegeben hat (z.B. beim 90.2 HC bei einer Auslegerlänge von 45 m), bei den neueren TDKs ist dies ein Durchschnittswert. Ein 154 EC-HM, der dort z.B. genannt ist, hat also auf der gesamten Auslegerlänge ein durchnittliches Lastmoment von 154 m/t.

Bis vor kurzem wusste ich mit m/t gar nix anzufangen. Dank dem Bauforum ist dies jetzt anders smile.gif
Und auch die Bezeichnungen Litronic und FR.tronic sind ja jetzt mit "Leben" gefüllt wink.gif



@Liebherr112: Hast Du meine PN noch? Dort habe ich Dir HAARKLEIN erklärt was es mit dem Begriff Lastmoment und mt auf sich hat. Wenn Du die noch hast, schick Sie mir bitte nochmal zurück, werde den Text dann kopieren un per Zitat einfügen...


@Beat: Deine Ausführungen von Litronic und FR.Tronic kann ich vollinhaltlich zustimmen.
Der 154 EC-HM in Biberach hatte diese "simulierten" Schwenkstufen im Schwenkhebel, wie wir es schonmal ausführlich disskutiert haben. Jetzt habe ich eine Frage, ob bei deinem 154 EC-HM auch diese Stufen im Hebel sind oder die wieder weggelassen wurden für die Schweiz???
Beim 130 EC-B FR.Tronic in Innsbruck, den ich mal gefahren bin, da waren 4 Schwenkstufen drinnnen. Kontern möglich, aber nur mit feingefühl, denn den Hebel zu lange gegengeschwenkt gelassen und der Kran war fast nicht mehr beherrschbar. Also runterbremsen mittels Rampe wie bei nem Potain.
Geschrieben

Also Gesetzlich ist dies ganz Legal und sicher top.gif Weil wie Du auch schon gesagt hast die Geschwindigkeiten um die Hälfte verlangsamt sind und so weiter. Also auch da wurde an die Vorschriften gedacht, auch das dies mit dem Gesetzt vertretbar ist. Kein Hersteller würde sich in dieser Hinsicht auf ein Experiment einlassen.

Deshalb wird das ganze nur für Einzellfälle genutzt, und dazu ist es auch gedacht, wen es mal nicht reichen "sollte".

Alles andere macht auch keinen Sinn weil auch keine "Geschwindigkeitleistung" mehr da ist. Ich persönlich, naja hat man es, ist es nicht schlecht top.gif Doch meine Erfahrungen wen ich wählen kann, lieber ohne, dann gibt es keine unnötige Diskussionen whistling.gif

Gruss Beat



Um an das Thema 20% mehr Leistung zu knüpfen und die "ausgereizten Reserven".....

Sicher wird so wie Beat geschrieben hat, die Geschwindigkeit von Katze und Hub halbiert, das Schienenfahren wird komplett eingestellt, in LM 2 ist also kein Schienenfahren möglich. Es werden auch gewisse Reserven ausgereizt, aber nicht die der Standsicherheit.
Denn die Standsicherheit erfordert, um es vereinfacht auszudrücken, etwas mehr als diese 20%. Denn sofort neben dem Standsicherheitsmoment folgt das Kippmoment. Und wenn ich an das herangehe, reicht ein Windhauch oder auch ein Regentropfen auf der Last und der Kran kippt. Daher ist es auch verboten, die Überlast zu manipulieren, denn der Kipppunkt ist schneller erreicht, als man in dem moment denkt. Ich nenne den Kipppunkt auch "point of no return".
Geschrieben (bearbeitet)
Wie Liebherr112 schon sagte SEHR INTERESSANTES Thema top.gif Und Alwin hat meine Frage auch schon beantwortet wink.gif den ich habe mich beim durchlesen auch gefragt, 20% Sicherheit die aber mit der Litronic®
die, wenn auch nur für kurze Zeit ausgeschöpft wird bleibt ja keine reserve mehr, also sind mehr als die 20% berechnet. Ähnlich verhält es sich doch auch mit den Autokranen. Z.B sind die Traglasten "nur" eine Richtangabe. Daher kann mit Abspannungen eine Traglaststeigerung von fast 50% erreicht werden.

Was ich mich noch frage es wurde ja erwähnt das man auf FR.tronic® Kabinen Litronic® schreibt, jetzt wie ist das? Weis das der Kunde? wenn nicht ist doch das betrug od? Wenn der Kunde einen Litronic® will und einen FR.tronic® bekommt ist das sicher nicht im Sinne vom Erfinder. Und wenn der Kunde das weis warum wird dann nicht FR.tronic® draufgeschrieben?

Gruess und allen im Forum ein guten Rutsch ins neue Jahr
Tinu bearbeitet von Tinu

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