osc83v 0 Geschrieben 4. Dezember 2008 Autor Geschrieben 4. Dezember 2008 Also ich hab mittlerweile rausbekommen, dass der abgebildete Pflug, wie schon vermutet, für ne 5er Platte ist und somit nicht an den Lkw passt. Ich hab aber schon einen anderen gefunden. Zitieren
MaschBauer 22 Geschrieben 4. Dezember 2008 Geschrieben 4. Dezember 2008 Das sind drei Paar Schuhe:Zulassung: hat nix mit Passen oder nicht passen zutun .... ist ne "Behördensache"Gewicht: was kann (technische Seite Hersteller) und darf der LKW => BehördePlatte: egal ob Gr. 3 oder 5 ... entscheidend ist der Abstand der oberen Laschen .... die passen oder passen nicht. Je nach Ausführung der Platte haben die größeren Platten manchmal mehrere Bohrungen und auch oben verschiedene Abstände der Aufnahmen. In der Norm ist keine Gewichtsbeschränkung für die Belastung der Platte angegeben. Lediglich das das Material auf das Gewicht abgestimmt sein muß => MaterialstärkeWenn wir schon bei Behörden sind: darf man denn überhaupt am LKW "einfach" ne Platte und Pflug oder auch Besen anbauen? oder mauß auch die Platte schon eingetragen werden und das Anbaugerät ebenfalls? nach meinem Wissen kann ich an Unimog (als Zugmaschine und Ackerschlepper)) ohne irgendwelche Probs vorne anbauen .... (Achslast beachten) als LKW daerf ich vorne nur anbauen, wenn explizit zugelassen.Vielleicht hat ja jemand noch mehr AhnungGrußBernd Zitieren
Feld 0 Geschrieben 5. Dezember 2008 Geschrieben 5. Dezember 2008 moinwir brauchten für unsere lkw eine sondergenehmigung bezüglich des gesammtgewichtes, die waren dann im winterdiensteinsatz von 18 t auf 21 t aufgelastet wenn der schneepflug angebaut war.mfg Lucas Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.