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Es git da eine Menge Leute, welche sich nun den Fragen der ermittelden Behörden stellen müssen.
Unbeachtet dessen möchte ich hier mal nur einen Teil rausstellen.

Wenn ich in den Straßenverkehr eingreife und mein Bauvorhaben den öffentlichen Bereich tangiert brauche ich eine verkehrsrechtliche Anordnung.

Die muss der Unternehmer bei der Behörde beantragen. Da nur er weiss, wieviel Platz er braucht, in welchen Abständen Menschen gefährdet werden können usw. Diese reicht er bei der Behörde ein und bekommt sie genehmigt, oder auch nicht. Einige wichtige Einzelheiten liste ich hier mal auf:

Häufig gestellte Fragen


1) In welchen Fällen ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich?


Wenn sich Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich. Das kann auch dann der Fall sein, wenn eine Baustelle außerhalb des eigentlichen Verkehrsraumes liegt, die Baumaßnahme sich aber, z. B. durch wartende Sattelzüge, Straßenverschmutzung oder andere Einflüsse, auf den Straßenverkehr auswirkt (StVO, § 45).

(2) Wer muss sich darum kümmern, dass die passende Anordnung rechtzeitig vorliegt?


Der (Bau-)Unternehmer oder sein Beauftragter (z. B. Bauleiter) muss dafür sorgen, dass die passende Anordnung rechtzeitig erteilt wird (StVO, § 45).

(5) Zu welchem Zeitpunkt muss die Anordnung vorliegen?

Vor Beginn der Arbeiten (StVO, § 45).


(6) Welche Unterlagen müssen bei der Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung vorgelegt werden?

Der Bauunternehmer oder sein Beauftragter legt bei der Beantragung der Anordnung einen Verkehrszeichenplan vor, der folgende Einflussfaktoren berücksichtigen muss:

die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse,
die für das Bauverfahren erforderlichen Platzverhältnisse
, gegebenenfalls sind unterschiedliche Bauphasen zu berücksichtigen,
die Verkehrsverhältnisse.

10) Wer prüft die Sicherung der Arbeitsstelle vor Ort?

Der Bauunternehmer bzw. sein Vertreter (z. B. der Bauleiter) kennt die Arbeitsverfahren sowie die örtliche Situation und muss sich um eine Anordnung bemühen, die einen Verkehrszeichenplan enthält, mit dem er seine Arbeiten sicher ausführen kann. Es muss genau geprüft werden, ob der Verkehrszeichenplan bzw. der eingesetzte Regelplan mit der Örtlichkeit und der Verkehrssituation übereinstimmt.

Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaubehörde und Polizei prüfen die Zweckmäßigkeit der angeordneten Maßnahme sowie die korrekte Umsetzung des Verkehrszeichenplanes.

Von der anordnenden Behörde sind sofort nach der Inbetriebnahme der Sicherungsmaßnahme (erforderlichenfalls auch nachts) Arbeitsstellen auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen und Vorfahrtstraßen oder ähnlich verkehrsbedeutenden Straßen zu überprüfen.

Die Bauleitung des Bauherrn sowie seine Vertretung prüfen z. B. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, Sicherheit des bautechnischen Betriebs der Baustelle.

Der Baustellenkoordinator überprüft gemäß Baustellenverordnung, ob z. B. die im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) festgelegten Schutzmaßnahmen umgesetzt wurden.

Also, hieraus ergeben sich bereits eine Menge Dinge die nicht so gemacht wurden wie sie gemacht werden sollten. Das belegen die Presseberichte und die Pressefotos.

Und wie unter 10 beschrieben haben hier verschiedene Leute Aufgaben. Wären die wahrgenommen worden, wäre der Unfall vieleicht vermeidbar gewesen.

Der Rudolfplatz im Herzen von Köln ist mit Sicherheit eine Verkehrsbedeutsame Straße (wie unter 10 gefordert)

In eigener Sache

Mir geht es nicht um einen Schuldigen zu suchen, sondern darum " aus Unfällen zu lernen" Hier im Forum sind tausende von Leuten die tagtäglich mit solchen Situationen konfrontiert werden.

Die müssen oft genug entscheiden, ob das was sie tun oder auch nicht tun gefährlich ist, und ob sie das verantworten können. Vor sich selbst, ihrem Gewissen oder vor einem Richter.

Die vorigen Beiträge sind von Leuten geschrieben, die Ahnung von der Sache haben. Sie können ihre Erfahrungen die sie über Jahrzehnte gesammelt haben hier einbringen. Das kann die Sicherheit verbessern, weil Sicherheit nicht nur aus § sondern auch aus Nachdenken und Verantwortungsbewußtsein besteht.

Auch die Vorschriften hat sich nicht einer ausgedacht der keine Ahnung hat, sondern viele sind mit Blut geschrieben.

Laßt uns hier im Forum die Dinge ruhig ansprechen. Ziel ist, mitzuhelfen Unfälle auf dem Bau deutlich zu reduzieren.

In diesem Monat der heute zu Ende geht, gab es, zumindestens wurden sie veröffentlicht, drei Tote im Zusammenhang mit Baggern.

Eine stürzte mit seinem Gerät in eine Güllegrube, einer erwischte einen Kran der in die Baugrube stürzte und den Kranfahrer tötete, und einer fuhr jemandem beim Rückwärtsfahren tot.

Übrigens: Auf der Homepage der IG BAU steht ein neuer Artikel von mir.

Ich wünsche mir viele sachliche Beiträge und auch Eure Vorschläge, wie man Bauarbeit sicherer machen kann

Beste Grüße Rudi bearbeitet von Betriebsratvorsitzender

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