donaLdxD1 0 Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 (bearbeitet) Hier ist mal etwas richtig zu stellen:Klasse L und T gelten grundsätzlich nur in der Land- und Forstwirtschaft, nicht aber im gewerblichen Bereich.Also, mit Klasse L oder T ist darf kein Mobilbagger oder Radlader gewerblich auf öffentlichen Straßen gefahren werden.ich kann nur das sagen was ich höre, und bei uns wurde noch keiner n kopf kürzer gemacht, also geht es scheinbar !Bedingung meiner Anstellung auf einem Mobilbagger 7-9 Tonnen klasse : Führerschein Klasse L Auserdem Gilt die Klasse L auch für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Also auch Bagger. bearbeitet 7. März 2011 von donaLdxD1 Zitieren
ZX250 104 Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 ich kann nur das sagen was ich höre, und bei uns wurde noch keiner n kopf kürzer gemacht, also geht es scheinbar !Bedingung meiner Anstellung auf einem Mobilbagger 7-9 Tonnen klasse : Führerschein Klasse LFür den Fall, das man an den "Richtigen" von der Rennleitung gerät, geht es bestimmt nicht mehr.Im letzten Sommer verursachte hier ein siebzehn jähriger Bursche einen Unfall mit einem Schlepper und hat n einem Kreisverkehr eine Mulde umgeworfen. Die Polizei war auch vor Ort und ließ sich die Karte zeigen - natürlich war nur Klasse T eingetragen. Er war mit dem Boden gewerblich unterwegs. Auch hier ist nichts weiter bemängelt worden. Hatte eben halt Glück, der Bursche, aber wenn der Richtige gekommen wäre, wär es für ihn, aber auch ganz besonders für den Chef, nicht ganz so glücklich ausgegangen! Zitieren
donaLdxD1 0 Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 (bearbeitet) Tobi, das endet hier noch in einer Diskusion, merkst was? sonst verstehen wir uns doch auch so gut Aufjedenfall, darf seit der neuen Regelung und auch nach nachfrage beim Fahrlehrer ich mit 17. einen Mobilbagger mit bis maximal 25 Km/h auf der Straße Fahren ! Gilt auch für Radlader. da es als Selbstfahrende Arbeitsmaschine Gilt. aktuelle definition klasse Lselbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Baumaschinen mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/hDu hattest ja auch Recht und so gut, das sie auf dem amt, als Mobilbaggerfahrer, nur Den Klasse L Führerschein Vordern bearbeitet 7. März 2011 von donaLdxD1 Zitieren
Martin G. 6 Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 aktuelle definition klasse Lselbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Baumaschinen mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/hHatten das Thema in einem anderen Thread doch neulich erst. Das Problem ist, dass auch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nur auf den land- und forstwirtschaftlichen Bereich bezogen sind. Sobald man diese Fahrzeuge gewerblich bewegt (z.B. im Bauhaupt- oder -nebengewerbe) braucht man C1 bzw. C. Mir ist es egal, wenn Leute es anders machen, jedoch räumt die "Rennleitung" bei uns in der Gegend seit kurzem gewaltig auf und es sind schon einige Führerscheine "abhanden" gekommen und auf einmal steht in Stellenanzeigen in der Zeitung auch das Richtige. Unser damaliger Fahrlehrer (machte 2004 den T-Schein) betete uns das jeden Morgen vor (habe den FS in Vollzeit in den Ferien gemacht)... Zitieren
donaLdxD1 0 Geschrieben 7. März 2011 Geschrieben 7. März 2011 Fakt ist, du Darfst nen Radlader, Mobilbagger Etc. bis 25 Km/h fahren mit L FAHREN . Für aushub arbeiten Muss man aber den Lehrgang machen;) Zitieren
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