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Geschrieben (bearbeitet)

Hier ist mal etwas richtig zu stellen:

Klasse L und T gelten grundsätzlich nur in der Land- und Forstwirtschaft, nicht aber im gewerblichen Bereich.

Also, mit Klasse L oder T ist darf kein Mobilbagger oder Radlader gewerblich auf öffentlichen Straßen gefahren werden.


ich kann nur das sagen was ich höre, und bei uns wurde noch keiner n kopf kürzer gemacht, also geht es scheinbar !

Bedingung meiner Anstellung auf einem Mobilbagger 7-9 Tonnen klasse : Führerschein Klasse L

Auserdem Gilt die Klasse L auch für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Also auch Bagger. bearbeitet von donaLdxD1

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Geschrieben

ich kann nur das sagen was ich höre, und bei uns wurde noch keiner n kopf kürzer gemacht, also geht es scheinbar !

Bedingung meiner Anstellung auf einem Mobilbagger 7-9 Tonnen klasse : Führerschein Klasse L



Für den Fall, das man an den "Richtigen" von der Rennleitung gerät, geht es bestimmt nicht mehr.

Im letzten Sommer verursachte hier ein siebzehn jähriger Bursche einen Unfall mit einem Schlepper und hat n einem Kreisverkehr eine Mulde umgeworfen. Die Polizei war auch vor Ort und ließ sich die Karte zeigen - natürlich war nur Klasse T eingetragen. Er war mit dem Boden gewerblich unterwegs. Auch hier ist nichts weiter bemängelt worden. Hatte eben halt Glück, der Bursche, aber wenn der Richtige gekommen wäre, wär es für ihn, aber auch ganz besonders für den Chef, nicht ganz so glücklich ausgegangen!
Geschrieben (bearbeitet)
Tobi, das endet hier noch in einer Diskusion, merkst was? klatsch.gif sonst verstehen wir uns doch auch so gut shades.gif


Aufjedenfall, darf seit der neuen Regelung und auch nach nachfrage beim Fahrlehrer ich mit 17. einen Mobilbagger mit bis maximal 25 Km/h auf der Straße Fahren ! Gilt auch für Radlader. da es als Selbstfahrende Arbeitsmaschine Gilt.


aktuelle definition klasse L
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Baumaschinen mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h

Du hattest ja auch Recht wink.gif

und so gut, das sie auf dem amt, als Mobilbaggerfahrer, nur Den Klasse L Führerschein Vordern hihihi.gif drinks.gif bearbeitet von donaLdxD1
Geschrieben

aktuelle definition klasse L
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Baumaschinen mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h



Hatten das Thema in einem anderen Thread doch neulich erst. Das Problem ist, dass auch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nur auf den land- und forstwirtschaftlichen Bereich bezogen sind. Sobald man diese Fahrzeuge gewerblich bewegt (z.B. im Bauhaupt- oder -nebengewerbe) braucht man C1 bzw. C. Mir ist es egal, wenn Leute es anders machen, jedoch räumt die "Rennleitung" bei uns in der Gegend seit kurzem gewaltig auf und es sind schon einige Führerscheine "abhanden" gekommen und auf einmal steht in Stellenanzeigen in der Zeitung auch das Richtige.
Unser damaliger Fahrlehrer (machte 2004 den T-Schein) betete uns das jeden Morgen vor (habe den FS in Vollzeit in den Ferien gemacht)...
Geschrieben
Fakt ist, du Darfst nen Radlader, Mobilbagger Etc. bis 25 Km/h fahren mit L


FAHREN .

Für aushub arbeiten Muss man aber den Lehrgang machen;)

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