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Geschrieben
"In der Vermietung auf jeden Fall denn Du als Inhaber haftest für das was die Mieter mit dem Ding treiben "Hallo, ist das wirklich so? Das kann ich mir so nicht vorstellen. Wenn ein Mieter einen anderen mit dem Bagger über den Fuß fährt ist doch nicht der Vermieter schuld!

Gruß Christian
Geschrieben
Hallo, hat keiner was zu dem unteren Absatz zu Sagen-Schreiben?

"In der Vermietung auf jeden Fall denn Du als Inhaber haftest für das was die Mieter mit dem Ding treiben " Hallo, ist das wirklich so? Das kann ich mir so nicht vorstellen. Wenn ein Mieter einen anderen mit dem Bagger über den Fuß fährt ist doch nicht der Vermieter schuld!

Gruß Christian
  • 7 months later...
Geschrieben
Also, wenn der Mieter was mit der Maschine anstellt, haftet der Vermieter nicht.

Ich leihe mir oft Maschinen bei HKL, Theissen und Boels aus und ich bezahle jedesmal die Maschinenbruchversicherung, je nach größe des Gerätes einen bestimmten Betrag.

Wer Maschinen vermietet, sollte auch die passende Versicherung dazu anbieten, denn wenn der Mieter das Ding umschmeißt und es ist im Mietvertrag nichts geregelt, dann kann man Zivil klagen, aber das bringt nicht wirklich was, außer das es lange dauert und man dann doch nur einen Bruchteil bekommt.

Also, nach einer Maschinenbruchversicherung erkundigen, die allerdings ein mittleres Vermögen kostet, und auf jeden Fall bei mehreren Versicherungen ausführlich beraten lassen, denn das mit dem vermieten muß 100 % abgesichert sein, denn die Haus und Hobbybaggerfahrer, die sich bei dir einen Bagger mieten, passen eh nicht darauf auf und auskennen, was sie wirklich mit dem Gerät machen, wissen auch nur die wenigsten.

Denn die meisten werden zu einem großen Vermieter gehen, denn da sind die Preise eh anders.

Gruß
Christian
  • 2 years later...
Geschrieben
So, nachdem hier die Meinungen ziemlich auseinander gehen und teilweise mehr als unqualifiziert sind möchte ich hier mal ein paar Dinge loswerden. Ich selber bin selbstständiger Ga-La Bauer mit mehreren Radladern, Dumpern und Baggern.
Bei uns ist es so das die Betriebshaftpflicht Schäden abdeckt die von meinen Mitarbeitern oder auch mir selbst mit den Baumaschinen verursacht werden. Wenn die Maschine ausgeliehen wird haftet der Mieter selbst für die Schäden die er mit dem Gerät verursacht. Ganz wichtig dabei ist aber, das der Mieter in die Bedienung von befähigtem Personal eingewiesen sein und mit der Bedienung vertraut sein muss (sollte auch schriftlich Dokumentiert worden sein). Sollte es hier zu Personenschaden kommen macht man sich möglicherweise Straf-, und Haftbar.
Für Schäden die an entliehenen Maschine entstehen benötigt man eine extra Maschinenbruchversicherung. Diese wird bei den meisten Versicherungen nach der Mietgebühr berechnet. Da auch wir Verleihen sieht das bei uns so aus:
Z.B. Tagesmietgebühr Kubota U-35 ohne Stundenbegrenzung: 120,00€ plus 10% Versicherungsgebühr =132,00€ zzgl. MwSt.
Oder Radlader Atlas Ar65 SUPER Monatsmiete ohne Stundenbegrenzung: 1000,00€, zzgl. 10% Versicherungsgebühr =1100,00€ netto zzgl. MwSt.
So ich hoffe das ich weiterhelfen konnte.
Viele Grüße, Stefan

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