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Geschrieben (bearbeitet)


...Leute überlegt doch mal logisch
Ja das habe ich auch richtig fest gemacht, und daher habe ich mich bei einer Fachperson erkundigt, wo Kranfürerprüfungen abnimmt, und so weiter top.gif


...wenn der Steuerstand individuell der Platz ist an dem ich grade stehe wäre somit eigendlich die ganze Baustelle ein Steuerstand...
Nein eben nicht, sondern der Ort an dem Du stehst, oder sitzt, wie auch immer, Dein aktueller Standort von dort aus Du den Kran führst, das ist Dein Steuerstand, und der kann auch individuell, sprich, flexibel sein.

Sage es noch mal sehr gerne, es gibt keine Vorschrift wo der Standort des Kranführers genau vorschreibt, egal mit was Du den Kran führst, erst recht gibt es keine Vorschrift, oder Gesetz wo genau aussagt: das ein Oberdrehkran nur von oben, sprich Kabine aus geführt werden darf. Was in der Art existiert einfach nicht.

Da kannst Du noch lange überlegen, oder das hinstellen wie Du willst. Gesetzlich gesehen hast Du überhaupt keine Chance, um Dein Arbeitsplatz in der Krankabine zu verteidigen. Das Du dein Arbeitsplatz als Kranführer in der Kabine begründen kannst, und so weiter, das ist wieder was anderes, und hat mit der Vorschrift, wovon wir hier sprechen nichts zu tun.


...Den Obendreher nur von oben fahren ergibt sich daraus das die Kabine eben sein einziger "Steuerstand" ist...
Währe das alles wirklich so wie Du dies nach Deiner Meinung auslegst, dann frage ich mich, wen man die Vorschriften inzwischen angepasst hat, neu verfasst hat, da währe eher die Frage besser: warum wurde den da nicht genau geschrieben, das ein Oberdrehkran nur von der Kabine aus geführt werden darf wink.gif

Gruss Beat
bearbeitet von Beat

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Geschrieben
@ Beat: Du gibst genau das wieder was ich geschrieben hab und das is absolut hieb und stichfest! top.gif Wie gesagt ich habe mich bei der Deutschen BG beim Kranobmann erkundigt, das is die höchste Person in der BG bezüglich Krane! was der sagt is sozusagen Gesetz! und der hat es mir genau so erklärt wie's da in meinem letzten Text zu lesen war... (und ich denke doch das ich das ausführlich und genau genug geschreiben hab, oder??) mir rauchen ja jetzt noch die Finger nach dem ganzen Text! wink.gif

also Beat absolut richtig was du schreibst! top.gif

Viele Grüße Stefan shades.gif
Geschrieben
Gesetz hin oder her, jeder KF ist sich seiner verantwortung bewußt, die er eingeht, sobald er einen Kran (egal ob Oben- oder Untendreher) in Betrieb nimmt. Von wo auch immer. Egal ob jetzt Kabine, unterer Steuerstand (beim Untendreher) oder per FFST. Klar geregelt ist, das er den Kran jederzeit sicher bedienen können muß. Das ist in allen 3 Ländern so geregelt.
Ich hab´s ja gestern in einem Telefonat mit Stefan gesagt, das ich den 42KR.1 von oben gefahren bin. Denn die Übersicht auf der Baustelle mit durch die gegendfahrenden Bagger, Leute die "kopflos" umherlaufen und der starke Wind haben mich veranlasst, den Kran trotz seiner engen Kabine von oben fahren zu lassen.
Und zudem war ich mit meiner arbeit schneller. Auch ist bei uns der Untergrund zur zeit sehr "aufgerissen" durch Radlader, Bagger und Dumper. Da hat man keinen festen Stand. Daher der Entscheid.
Geschrieben

@ Beat: Du gibst genau das wieder was ich geschrieben hab und das is absolut hieb und stichfest! top.gif Wie gesagt ich habe mich bei der Deutschen BG beim Kranobmann erkundigt, das is die höchste Person in der BG bezüglich Krane! was der sagt is sozusagen Gesetz! und der hat es mir genau so erklärt wie's da in meinem letzten Text zu lesen war... (und ich denke doch das ich das ausführlich und genau genug geschreiben hab, oder??) mir rauchen ja jetzt noch die Finger nach dem ganzen Text! wink.gif

also Beat absolut richtig was du schreibst! top.gif


Ja Stefan wen zwei Leute dasselbe, oder ähnliche von zwei Verschiedenen Länder zusammen tragen, ich denke schon das daran auch was wahres ist top.gif

Was mich jetzt in dem Zusammenhang mehr erstaunt, das hier jemand irgendwie auf biegen und brechen dies so zu recht legen will, wen es nicht anders geht, mit Hilfe von einen Gesetzklausel, sein Arbeitsplatz in der Krankabine zu rechtfertigen. Ja scheinbar gibt es Leute die sich mit dem Artikel beeindrucken, besser gesagt, einschüchtern lassen whistling.gif

Gruss Beat

Geschrieben
@ Alwin: jup genau so is es...! ;-)

so ham wir's ja gestern schon gesagt! ;-)

hab's nur noch etwas ausführlicher geschreiben um alle Eventualitäten mit einzuschließen... top.gif

viele Grüße nach Österreich, Stefan


Ja Stefan wen zwei Leute dasselbe, oder ähnliche von zwei Verschiedenen Länder zusammen tragen, ich denke schon das daran auch was wahres ist top.gif

Was mich jetzt in dem Zusammenhang mehr erstaunt, das hier jemand irgendwie auf biegen und brechen dies so zu recht legen will, wen es nicht anders geht, mit Hilfe von einen Gesetzklausel, sein Arbeitsplatz in der Krankabine zu rechtfertigen. Ja scheinbar gibt es Leute die sich mit dem Artikel beeindrucken, besser gesagt, einschüchtern lassen whistling.gif

Gruss Beat


Ja wie gesagt Das hab ich von der höchst möglichen Stelle in Deutschland! der hätte es mir sogar schriftlich geschickt! und das bedeutet ja das er auch hinter dieser Aussage steht! Seine Aussage ist übrigens auch vor Gericht die Gültige bei einem Unfall oder etwas ähnlichem also denke ich nicht das er da was unsicheres von sich geben würde. Die Gründe für die bestehenden Gesetzestexte der BG hab ich ja auch schon ausführlich erläutert shades.gif

@ WK192SL: das is hier übrigens alles net böse gemeint, und solange du mit der Aussage bei deinen Vorgesetzten erfolg hast is das ja auch ok... aber ich wäre vorsichtig... irgendwann bekommt das mal einer deiner Vorgestzten raus und dann stehst in deren Schusslinie...

Grüße Stefan biggrin.gif

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