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Geschrieben (bearbeitet)


DA zu § 7 Abs. 1:
...Steuerstand ist der Ort, von dem aus der Kran bedient wird...
Das ist genau so, dies wurde mir Heute auch von einer fachkundigen Person bestätigt.

Der Steuerstand ist der Ort von dem aus ein Kran geführt wird. Sprich, führt man ein Kran per Funkfernbedienung, ist mein Steuerstand dort, wo ich mit der Funkfernbedienung stehe, und den Kran führe. Bin ich in der Krankabine, und bediene den Kran von dort aus, ist die Kabine verständlicherweise mein Steuerstand.

Wir dürfen nicht vergessen, das damals wo diese erste Gesetzen für Kranführer gemacht wurden, das es zur dieser Zeit noch keine Fernbedienungen gab, oder ähnliches. Deshalb wurde ja auch von "Steuerständen" gesprochen, weil man was anderes nicht kannte.



...Ein Obendreher darf nur von oben gefahren werden! Wo haben manche Kranführer ihren Schein gemacht...
Doch nirgends steht geschrieben, das ein Oberdrehkran, wie es hier am Anfang gesagt wurde nur von "oben", der Kabine aus gesteuert werden darf. Gesetzlich gibt es in dieser Hinsicht keine Vorschrift.

Deshalb wollte ich diese Diskussion eröffnen, um wirklich rauszufinden wie dem Gesetzlich ist, ob diese Aussage wie sie hier so gesagt wurde stimmt.

Wie gesagt, Gesetzlich gibt es in dieser Hinsicht leider keine Vorschrift, das ein Oberdrehkran nur von der Kabine aus geführt werden darf, leider kann ich da nur sagen.

Gruss Beat
bearbeitet von Beat

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Geschrieben
Hallo nun geb ich auch noch meinen Senf dazu weil das ganze sich ja ursprünglich aus einem Kommentar zu meinem Text ergab...

also ich habe mich auch nochmal schlaugemacht da wir ja Ausbildungszentrum für Turmdrehkranfahrer sind:

Beat hat recht! Man darf Obendreher natürlich auch mit Funk fahren... (es gibt ja auch Baustellen wo dies unumgänglich oder einfach besser für den Bauablauf ist... wenn z.B. hinter einem Haus gearbeitet werden muss was von der Kabine nicht einsehbar wäre usw...

Das mit den Steuerständen hat mir der Kranobmann der BG so erklärt das in der Zeit als Kräne oft noch unten nen Steuerstand hatten und oben ne "Kabine", die Bedienhebel (meist damals noch Schaltwalzen) mit Stangen verbunden waren und so haben sich viele Kranfahrer mitten im Turm ein paar Bretter zwischen die Turmverstrebungen geschoben und von dort einfach an den Stangen gesteuert... da gab's natürlich auch Unfalle deshalb ergab sich der BG Abschnitt mit dem sicheren Fahrerstand... der jedoch, wie Beat richtig erkannt hat, auch mit Funk überall auf der Baustelle sein kann...

abschließend möcht ich noch sagen das es mir natürlich auch lieber is nen Obendreher aus der Kabine zu steuern, aber ich doch froh bin das es keine Vorschrift ist, da ich sonst alleine am Lagerplatz wohl nix mehr machen könnte ;-)

hoffe euch nicht gelangweilt zu haben...
Grüße Stefan
Geschrieben (bearbeitet)


...hoffe euch nicht gelangweilt zu haben...


Sicher nicht, im Gegenteil. Sehr interessanter detailierter Bericht. So ähnlich wurde mir dies auch erklärt, diese Geschichte mit der Aussage, Beschreibung des Steuerstands.

Fakt ist: das es keine Vorschrift, oder Gesetzt gibt, wo wirklich einen wirklich vorschreibt, das ein Oberdrehkran nur von der Kabine aus geführt werden darf.

Gruss Beat
bearbeitet von Beat
Geschrieben

Hallo nun geb ich auch noch meinen Senf dazu weil das ganze sich ja ursprünglich aus einem Kommentar zu meinem Text ergab...

also ich habe mich auch nochmal schlaugemacht da wir ja Ausbildungszentrum für Turmdrehkranfahrer sind:

Beat hat recht! Man darf Obendreher natürlich auch mit Funk fahren... (es gibt ja auch Baustellen wo dies unumgänglich oder einfach besser für den Bauablauf ist... wenn z.B. hinter einem Haus gearbeitet werden muss was von der Kabine nicht einsehbar wäre usw...

Das mit den Steuerständen hat mir der Kranobmann der BG so erklärt das in der Zeit als Kräne oft noch unten nen Steuerstand hatten und oben ne "Kabine", die Bedienhebel (meist damals noch Schaltwalzen) mit Stangen verbunden waren und so haben sich viele Kranfahrer mitten im Turm ein paar Bretter zwischen die Turmverstrebungen geschoben und von dort einfach an den Stangen gesteuert... da gab's natürlich auch Unfalle deshalb ergab sich der BG Abschnitt mit dem sicheren Fahrerstand... der jedoch, wie Beat richtig erkannt hat, auch mit Funk überall auf der Baustelle sein kann...

abschließend möcht ich noch sagen das es mir natürlich auch lieber is nen Obendreher aus der Kabine zu steuern, aber ich doch froh bin das es keine Vorschrift ist, da ich sonst alleine am Lagerplatz wohl nix mehr machen könnte ;-)
wieso arbeitest du alleine auf´m Lagerplatz?? wer hilft dir wenn dir ein Unfall passiert??
das bestätigt doch was ich schon erwähnte,der Kranführer soll alles alleine machen um den Lohn eines zweiten Mannes einzusparen mad_red.gif

hoffe euch nicht gelangweilt zu haben...
Grüße Stefan


Leute überlegt doch mal logisch,wenn der Steuerstand individuell der Platz ist an dem ich grade stehe wäre somit eigendlich die ganze Baustelle ein Steuerstand dry.gif und der abs.4 wäre damit überflüssig!
Und wenn das mit den heutigen Krankonstruktionen nichts mehr zu tun hat,warum hat man den Abs.4 bis heute übernommen? Den Obendreher nur von oben fahren ergibt sich daraus das die Kabine eben sein einziger "Steuerstand" ist.
Zum Thema wenn hinter dem Haus gearbeitet wird: wozu gibt es Funkgeräte und Kraneinweiser shades.gif
....sollte ein Ausbildungszentrum wissen........
Ich nehme an die FFBs wurden aus einem bestimmten Grund konstruiert: viele kleinere Untendreher hatten und haben in der Kabine keine fest eingebaute Steueung und die Kabelsteuerung muss mit rauf geschleppt werden mitsamt dem langen Kabel,bei den alten Liebherr K-Krane war das auch so (27K,35K) und die FFB kann abends bequem weggeschlossen werden.
Aber wie das mit vielen Dingen ist,da wird was zweckentfremdet bis es irgendwann für jeden selbstverständlich erscheint und von Chefs sogar verlangt wird,aus bereits erwähnten Gründen........

Geschrieben
na ja, immer bin ich ja net allein auf'm Lagerplatz... aber eben manchmal... und nen Betonkübel von A nach B heben schafft man ja auch noch alleine ohne sich oder andere zu gefährden...

Is halt keine Baustelle... sondern eben ein Lagerplatz für Krane... und da der Kran oft tagelang nix tut gibts halt auch keinen festen Kranfahrer... abgesehn davon is der Ablauf einfach komplett anders als auf einer Baustelle: ein paar Ballastplatten laden, Kran anhängen, auf Montage fahren... und das 2-3 mal am Tag... da bin ich ehrlichgesagt ganz froh nicht jedesmal 40m gerade Leiter raufklettern zu müssen!

Wie schon gesagt der Absatz mit dem Steuerstand ist eigentlich (so hat es mir der Obmann für Krane der BG gesagt) veraltet und hat sich auf die selbstgebauten Lattenkonstruktionen mitten im Turm bezogen die manche Kranfahrer gebaut haben... weiter nix... (eigentlich sind hier haupsächlich die ganz alten Nadelausleger angesprochen)

natürlich soll der Kranfahrer möglichst in der kabine sitzen da es ja kaum nen sichereren Ort auf der Baustelle für ihn gibt... aber eine Vorschrift ist es laut BG Obmann definitiv nicht! das hat auch jetzt nix mit unserer Ausbildungsstelle zu tun sondern mit der BG die diese Vorschriften mal gemacht hat... Das es diese Vorschrift noch gibt hängt damit zusammen das möglicherweise irgendwo in Deutschland noch Solche Krane im Einsatz sind bei denen die Steuerstangen im Turm verlaufen... sonst würde heute sowieso kein Kranfahrer mehr so ne Holzkonstruktion in den Turm baun denk ich...

zu dem Einweiser: natürlich ist fahren von Oben mit Einweiser auch ne Möglichkeit wenn was in einem Uneinsehbaren Bereich zu arbeiten ist... aber nicht auf jeder Baustelle ist immer ein Einweiser da...
Ich habe selber schon auf einer Baustelle Krangefahren wo der Kran eben aus Platzgründen hinter nem Haus aufgestellt war und muss sagen das da der Funk das einzig richtige war... sonst hätte man die gesamte Baudauer nur per Einweiser fahren müssen... in dem Fall konnte ich aber am Rand der Baugrube stehn oder sitzen und alles hervorragend überblicken... mit Einweiser wäre man in diesem Fall sicherlich langsamer gewesen...

Ich finde es allerdings auch nicht gut wenn Bauleiter den Kranfahrer mit Funk rumlaufen lassen nur um sich den Anschläger zu sparen... das is definitiv nicht richtig so... der Kranfahrer soll von sicherem Standpunkt aus Kranfahren... und sonst nix!! ob mit Funk oder von der Kabine aus ist jedoch zumindest Gesetzlich egal!!

So, ich hoffe nun sind alle Unklarheiten beseitigt... top.gif
nix für ungut... wollte das hier nur richtigstellen ohne jemand anzugreifen wink.gif
Grüße Stefan

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