Gast Alwin Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 Beat, es ist gesetzlich nicht ausdrücklich verboten, sich während des Kranführens zu bewegen. Wenn der untergrund es zulässt..... Es wird aber gelehrt, entweder gehen oder führen.... Sprich "Wer läuft, fährt nicht, wer fährt, läuft nicht". Gesetze sollten eingehalten werden, müssen aber in bestimmten, vertretbaren Ausnahmesituationen nicht eingehalten werden. Zitieren
WK192SL 0 Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 @nicoNur mal so zur Erinnerung, warum dieses Diskussion gestartet wurde. Es ging um diese Aussage, ich zitiere noch mal: Tatsache ist, so wie ich dies bis jetzt gesehen habe, das diese Aussage nicht korrekt ist: das ein Oberdreher nur von oben geführt werden darf. Doch wie ich auch schon sagte, auch ich schaue mich morgen noch besser um.Gruss Beat§30 Abs.4 Der Kranführer darf Steuereinrichtungen nur von Steuerständen aus betätigen!!!Das steht auch in der BGV D 6 Also darf ein Obendreher nur aus der Kabine gesteuert werden weil er sonst keinen Steuerstand hat Außerdem geht´s den Vorgesetzten doch nur darum das der Kranführer alles alleine macht und nicht das er sich frei bewegen kann,anschlagen,abhängen und gleichzeitig Kran steuern,eine Hand hier eine Hand da auf Kosten der eigenen Sicherheit Zitieren
Simon T. 63 Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 (bearbeitet) Dann frage ich mich allerdings warum so viele Obendreher und Untendreher mit FFST gesteuert werden wenn es nicht erlaubt ist. Da müsste doch die BG bei jeder 2. Baustelle anwesend sein.gruß Simon bearbeitet 15. Februar 2009 von Alwin Zitieren
hg 125 5 Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 ???ist das wieder das spiel -der theoretiker fragt und der praktiker antwortet- ?die firma/mieter bestimmt wie der kran gefahren wird und in den wenigsten fällen der kranfahrer. Zitieren
Gast Alwin Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 Simon, ein Untendreher hat heute zu ca. 90% keine Kabine mehr. Siehe Potain HD, Igo usw. Selbst die "kleineren" GTMR´s haben "nur" eine seitliche, nachträglich zu montierende Kabine. Liebherr bietet die Kabine bei den K´s auch "nur" gegen Aufpreis an. Fakt ist, das die FFST einen Mann einspart. Auf kosten der Sicherheit. Denn die angesprochenen Argumente wie eine Hand hierfür und die andere für die FFST stimmen schon. Und die Unfallgefahr steigt damit.Beim Obendreher geht der Trend zu Flat-Top´s, die alle eine seitlich angehängte Kabine haben. Auch die ist abnehmbar und der Kran so konzipiert, das er auch ohne Kabine voll funktionsfähig bleibt.Ich seh´s selbst auf meiner derzeitigen Baustelle. Den 36m Ausleger kannst Du auf einer Baustelle noch einigermaßen schaffen als Kranführer mit der FFST. Aber jetzt einen 60m oder gar einen 75m Ausleger eines 180 EC-H oder eines 280 EC-H, die Fläche kann man gar nicht wirtschaftlich bedienen. Denn man muß ja immer von Anschlagort zu Anschlagort "laufen" und an-/abhängen..... Und alleine das "laufen" kostet zeit. In der Zeit mache ich sicher 2- 3 Hübe.... Daher verstehe ich die Firmen nicht, denn nur ein effizient arbeitendes Gerät mit einem Mann mehr (Bodenpersonal) verdient mir Geld. Ein Kran, der sich die halbe Zeit nicht dreht, bringt kein Geld, sondern kostet nur....Ein Untendreher wird aber nicht auf Großbaustellen eingesetzt, sondern fast nur Obendreher. Daher hat die FFST beim "kleinen" Untendreher alá IGO oder HD seine daseinsberechtigung. Beim Obendreher aber nicht. Und ein KF, der sich nicht auf einen Kran rauftraut und nur mit FFST fahren will, hat meines erachtens den falschen Beruf. Das wär das gleiche, wenn ein Dachdecker nicht auf´s Dach geht..... Oder ein Bäcker nicht in die Backstube zum Rührgerät...... Zitieren
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