Gast Alwin Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 Aber es steht nirgends, das der Kran aus der Kabine raus gesteuert werden muß... Zitieren
nico 5 Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 (bearbeitet) dann schaut mal bitte Artikel 7; Absatz 1 abschnitt B:" .....der Kranführer einen ausreichenden Überblick über denjeweiligen Arbeitsbereich des Kranes hat,....."Habt ihr einen gesamten Überblick über den Arbeitsbereich des Kranes, wenn ihr nicht in der Kabine sitzt oder auf dem Leitstand steht? bearbeitet 15. Februar 2009 von nico Zitieren
Gast Alwin Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 Für das sind doch FFST gedacht, das man dort steht, wo gearbeitet wird.... Zitieren
Gast Beat Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 dann schaut mal bitte Artikel 7; Absatz 1 abschnitt B:" .....der Kranführer einen ausreichenden Überblick über denjeweiligen Arbeitsbereich des Kranes hat,....."Habt ihr einen gesamten Überblick über den Arbeitsbereich des Kranes, wenn ihr nicht in der Kabine sitzt oder auf dem Leitstand steht?@nicoNur mal so zur Erinnerung, warum dieses Diskussion gestartet wurde. Es ging um diese Aussage, ich zitiere noch mal: ...Ein Obendreher darf nur von oben gefahren werden! Wo haben manche Kranführer ihren Schein gemacht?? Lest mal die Bestimmungen die an jedem Kran angebracht sind...Tatsache ist, so wie ich dies bis jetzt gesehen habe, das diese Aussage nicht korrekt ist: das ein Oberdreher nur von oben geführt werden darf. Doch wie ich auch schon sagte, auch ich schaue mich morgen noch besser um.Gruss BeatFür das sind doch FFST gedacht, das man dort steht, wo gearbeitet wird...Genau so ist dies, wie Alwin dies hier geschrieben hat. Doch die Betonung muss klar darauf liegen, das der Kranführer steht, stehen bleibt und nicht mit der Fernbedienung in der Gegend rum läuft während dem das der Kran bedient wird. Rumlaufen, mit der FFST und gleichzeitig den Kran bedienen ist hingegen wieder verboten. Davon geht man ja auch aus, wen man mit einer FFST einen Kran bedient. Das man mit der FFST dort hin geht, wo gearbeitet wird. Daher kommt auch der Satz wo geschrieben steht, das ein Kranführer den Kran von einem sicheren Ort (Standort) aus geführt werden muss. Wo dieser Standort des Kranführer ist, das ist in keinem Gesetzt verankert. Sonnst her mit dem Artikel, den auch ich will immer noch was neues dazu lernen Gruss Beat Zitieren
nico 5 Geschrieben 15. Februar 2009 Geschrieben 15. Februar 2009 Die Frage stellt sich ja, muß man bei dem von mir zitirten Artikel zwischen den Zeilen lesen.Ich denke das jeder Kranführer, der mit einer Funkfernbedienung einen Kran steuert, mit sich selber ausmachen muß ob er ausreichend den Arbeitsbereich des Kranes überblickt oder ob er nicht doch lieber aus der Kabine steuern sollte.Das die Vorschrift das nicht buchstäblich wieder gibt, da gebe ich euch recht. Vielleicht muß man, wie schon geschrieben, einfach mal zwischen den Zeilen lesen. Zitieren
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