Zu Inhalt springen
Europas größte Bau & Baumaschinen Community - Mitglieder: 37.265

Recommended Posts

  • 2 months later...

Registriere dich um diese Anzeige nicht mehr zu sehen.

Geschrieben
Hallo ..

Wir haben einen 4 Achser Kipper mit einem 3 Achser Tieflader über §70 zugelassen. In der §70 Genehmigung steht, dass die §29 mit eingeschlossen ist.
Das heißt wir brauchen keine extra §29 Genehmingung.

Mfg

Bytec
Geschrieben
Das Problem sind ja nicht die Achsen, sondern das Gewicht! Auf nem 3-Achser kann ich sicher keine 33t-Maschine transportieren.

Eure Ausnahmegnehmigung betrifft sicher nur Fahrzeuglänge, Achszahl oder sonstiges. Vielleicht haben die Damen auf dem Amt ja auch bei euch nen Fehler gemacht. Ich hatte mal ne § 29 mit 66t für Deutschlandweit uneingeschränkter Fahrweg und 3 Jahre beantragt und auch genehmigt bekommen!!! Durch einen dummen Zufall sind die aber drauf gekommen und haben das rückgängig gemacht.

Bei weit über 60 t ZGG (ab 42, 5) sagt die Behörde aber stop und will gefälligst gefragt werden, wo lang es gehen soll.


Ach und ganz nebenbei: Berabeitungzeit für einen Antrag § 29: schlappe 5 Wochen . Der ganze Zug stand so lange natürlich auf dem Hof und hat auf grünes Licht gewartet! tongue.gif

Diskutiere mit!

Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.

Gast
Antworte auf dieses Thema...

×   Du hast formatierten Inhalt eingefügt..   Formatierung wiederherstellen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch umgewandelt und eingebettet.   Statt dessen nur den Link anzeigen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

  • Gerade aktiv   0 Mitglieder

    • No registered users viewing this page.
×
  • Neu erstellen...