HardyS 4 Geschrieben 19. September 2008 Geschrieben 19. September 2008 Vieleicht geht das mit VEMAGS schneller ?www.vemags.de Zitieren
Bytec 0 Geschrieben 24. November 2008 Geschrieben 24. November 2008 Hallo ..Wir haben einen 4 Achser Kipper mit einem 3 Achser Tieflader über §70 zugelassen. In der §70 Genehmigung steht, dass die §29 mit eingeschlossen ist. Das heißt wir brauchen keine extra §29 Genehmingung.MfgBytec Zitieren
osc83v 0 Geschrieben 25. November 2008 Autor Geschrieben 25. November 2008 Das Problem sind ja nicht die Achsen, sondern das Gewicht! Auf nem 3-Achser kann ich sicher keine 33t-Maschine transportieren.Eure Ausnahmegnehmigung betrifft sicher nur Fahrzeuglänge, Achszahl oder sonstiges. Vielleicht haben die Damen auf dem Amt ja auch bei euch nen Fehler gemacht. Ich hatte mal ne § 29 mit 66t für Deutschlandweit uneingeschränkter Fahrweg und 3 Jahre beantragt und auch genehmigt bekommen!!! Durch einen dummen Zufall sind die aber drauf gekommen und haben das rückgängig gemacht.Bei weit über 60 t ZGG (ab 42, 5) sagt die Behörde aber stop und will gefälligst gefragt werden, wo lang es gehen soll. Ach und ganz nebenbei: Berabeitungzeit für einen Antrag § 29: schlappe 5 Wochen . Der ganze Zug stand so lange natürlich auf dem Hof und hat auf grünes Licht gewartet! Zitieren
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