Bauforum24 1.291 Geschrieben 17. September 2008 Geschrieben 17. September 2008 SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) überprüft bei inländischen Baubetrieben und ausländischen Baubetrieben, die Arbeitnehmer zur Beschäftigung in Deutschland entsenden, systematisch die Einhaltung des Mindestlohns. An Hand der gemeldeten Bruttolöhne und der lohnzahlungspflichtigen Stunden wird mittels eines standardisierten Verfahrens berechnet, ob den Arbeitnehmern im jeweiligen Betrieb der Mindestlohn gezahlt wird. Ergibt sich hieraus ein Erstverdacht auf Unterschreitung des Mindestlohns, kontaktiert SOKA-BAU den Betrieb. Rund 5.000 Verdachtsfälle sind so jeden Monat zu prüfen. In den meisten Fällen kann ein Erstverdacht nach erweiterter Prüfung ausgeräumt werden. Daneben wird geprüft, ob die Relation zwischen den nach Lohngruppe 1 bzw. nach Lohngruppe 2 entlohnten gewerblichen Arbeitnehmern schlüssig ist.Stellt SOKA-BAU eine Mindestlohnunterschreitung fest, werden die Sozialkassenbeiträge und die Winterbeschäftigungs-Umlage (bei inländischen Betrieben) auf Basis des Mindestlohns eingefordert.Eine Kundenbefragung von SOKA-BAU aus dem Jahr 2007 ergab, dass die große Mehrzahl der Bau-Arbeitgeber hinter einer Mindestlohnprüfung steht. "Rund drei Viertel der Arbeitgeber der Bauwirtschaft äußerten sich positiv zu den Mindestlohnprüfungen bei inländischen Baubetrieben und Entsendebetrieben", sagt Heike Pawlak, Abteilungsdirektorin Beitragseinzug bei SOKA-BAU. "Letztlich verdeutlicht auch das Ergebnis unserer Prüfungen, dass der weitaus überwiegende Teil der Arbeitgeber ihren Beschäftigten die ihnen zustehenden Mindestlöhne zahlt. Und diese Arbeitgeber sind stark daran interessiert, dass alle Marktbeteiligten die verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen einhalten und damit zu einem fairen Wettbewerb beitragen."Die Überprüfung des Mindestlohns wurde von den Tarifvertragsparteien (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) mit dem Ziel auf den Weg gebracht, illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit am Bau einzudämmen sowie einen fairen Wettbewerb mit gleichen Bedingungen für alle zu fördern.Der Mindestlohn der Lohngruppe 1 (alte Bundesländer: 10,70 Euro, neue Bundesländer: 9,00 Euro, Berlin: 10,70 Euro) ist für die Ausführung einfacher Bau- und Montagearbeiten nach Anweisung und für einfache Wartungs- und Pflegearbeiten an Baumaschinen und Geräten nach Anweisung zu zahlen, für die keine Regelqualifikation vorausgesetzt wird. Für alle übrigen gewerblichen Arbeitnehmer ist der Mindestlohn der Lohngruppe 2 (alte Bundesländer: 12,85 Euro, neue Bundesländer: 9,80 Euro, Berlin: 12,70 Euro) zu zahlen. Dabei gilt der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Ausnahme: Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes, wenn dieser höher ist. Die genannten Mindestlöhne gelten mit Wirkung vom 01.09.2008 an. Zitieren
KranFahrer 0 Geschrieben 23. September 2008 Geschrieben 23. September 2008 (bearbeitet) Ich arbeite oft mit den unterschiedlichsten Truppen zusammen. Bisher hat noch kein ausländischer Arbeiter den ich angesprochen habe auch nur annähernd den Mindestlohn bekommen.Der Trick wie man ungeschoren durch die Kontrollen kommt ist einfach.Es werden 12 und mehr Stunden gearbeitet aber nur 8 zum Mindestlohn bezahlt.Das Übel liegt beim Kaufmann.Ich glaube nicht das durch (meist) ungelernte, unterbezahlte (ausländische) Arbeitnehmer Geld gespart wird.Der Kaufmann sieht oft nur die erforderlichen Arbeitsstunden a' xx Euro.Die durch Murks, Pfusch und Unwissenheit erforderlichen Nacharbeiten und das letzten Endes nicht befriedigende Ergebniss wird meist vergessen. bearbeitet 23. September 2008 von KranFahrer Zitieren
Wölffchen 2 Geschrieben 23. September 2008 Geschrieben 23. September 2008 (bearbeitet) 8 Std. werden bezahlt,Abzüglich der Kosten für den einzelnen Mitarbeiter für Unterkunft, Arbeitskleidung, Transportkosten von und zu der Baustelle, Einreisekosten, Auslagen und sonstiges. Was dann nachher raus kommt ist schnell erklärt, zwischen 2,40 € und maximal 6,00 € pro Std macht dann unterm Strich 800- 1000.- Euro Netto aus.Habe ich selbst schon von sehr, sehr vielen Ausländischen Arbeitern gehört.Soviel zu Thema Mindestlohn auf dem Bau in Deutschland, ich hau mich weg, soviel Schmerzen kann ich nicht ertragrn GrußWölffchen bearbeitet 23. September 2008 von Wölffchen Zitieren
Recommended Posts
Diskutiere mit!
Du kannst jetzt antworten und Dich später anmelden. Wenn du bereits einen Account hast kannst du dich hier anmelden.