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Geschrieben
Moin moin!

Bin durch Zufall auf euer Forum gestoßen, und hätte da auch gleich eine Frage an die Experten.

An unser altes Bauernhaus grenzt ein alter Stall. Dieser ist seit ca. 15 jahren ungenutzt und zerfällt in seine Atome *grins. Dieser Stall geht vom Haus bis auf 20 cm an die Grundstücksgrenze zum Nachbarn.

Aufgrund steigender Energiepreise möchte ich nun eine Holzvergaser-Heizungsanlage in diesen Stall integrieren da mir kein anderer Platz zur Verfügung steht. Da man nix von dem alten Stall aufarbeiten kann, soll der abgerissen und neu gebaut werden. Ich möchte den Abstand von der Grenze auf 50 cm und die Deckenhöhe auf xxx vergrößern. Außerdem soll das Dach einen flacheren "Fallwinkel" bekommen.

Jetzt meine Frage: Ist das möglich??? Da es ja im Endeffekt keine neue zu bebauende Fläche ist, sollte das doch irgendwie möglich sein, oder???

Außerdem wäre ich euch dankbar, wenn ihr mir noch dagen könnt, wie man so ein Vorhaben angeht (Genehmigungen etc.) wenn man das in Eigenleistung verwiklichen möchte.

mfg

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Geschrieben
mach erstmal eine Bau-Voranfrage bei Deiner Gemeinde ... die Bestimmungen zur Grenzbebauung sind deutschlandweit sehr unterschiedlich


könnte nämlich sein daß Du nach dem Abriß nicht wieder so dicht an die Grenze bauen darfst ...

mit Dachwinkel flacher machen wäre ich auch vorsichtig , meist wurde steil gebaut um den Abfluß von Schneemassen zu ermöglichen und auftretende Dachlasten zu verringern ... am Besten schaut da mal ein Statiker rüber wink.gif
Geschrieben
Hallo,
also ich würde mich genau informieren, wie schon geschrieben wurde bei der Gemeinde etc. Das mit dem Grenzabstand ist so ne Sache, bei uns sind es beispielsweise 3 Meter, Garagen dürfen auf die Grenze gebaut werden. Wenn früher aber das Gebäude näher an die Grenze gebaut wurde, gibt es normalerweise keine Probleme das wieder zu dürfen. Ansonsten einfach diese Wand nicht abreißen wink.gif ... zumindest nicht auf den Plänen...
Der Sinn dieses Grenzabstandes ist ja, dass wenn du und der Nachbar ihn einhalten die Gebäude einen gewissen Mindestabstand haben damit es keinen Ärger gibt. Wenn jetzt bei einem Neubau dem einen einen Grenzabstand von 30cm einräumnt wird, könnte ja der Nachbar auch kommen und ihm müssten dann diese 30 cm auch genehmigt werden. smile.gif
Bei dir ist die Situation aber anderst, zum einen war das Gebäude so schon immer (evtl. gibt es gar keinen Nachbar, und wenn dann will dieser nicht neu bauen??), zum anderen könnte ja dem Nachbar nach heutigem Gesetz eine Grenzbebauung verboten werden, dir aber nicht.
Aber bitte informier dich wie es bei dir ist, aber wie oben schon geschrieben, das Gebäude kleiner machen würde ich nicht, dann eben ein bisschen kreativ sein... laugh.gif

Grüße
Geschrieben
Ja ich werde mich mal wegen einer Bauvoranfrage schlau machen. Wisst Ihr zufällig ob da eine eigene Zeichnung reicht, oder sollte das professionell gemacht werden???

mfg
Geschrieben
Für die Bauvoranfrage reichen i.d.R. sauber gezeichnete Ansichten und Grundrisse. Das läßt sich durchaus in Eigenarbeit machen.

Zunächst muß geprüft werden, ob es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben nach Landesbauordnung oder ein genehmigungspflichtiges Vorhaben z.B. nach § 34 Baugestzbuch - "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"- handelt. Nach der Schilderung gehe ich davon aus, dass es für die Örtlichkeiten keinen gültigen Bebauungsplan mehr gibt.

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