André 139 Geschrieben 22. November 2004 Autor Geschrieben 22. November 2004 Nochmals unterscheiden kann man eine SZM in unter 7,5 t und über 7,5 t !Wenn drunter, dann gelten die Überholverbote und Fahrverbote für LKW nicht !Wenn drüber, eben schon !Genau darauf wollte ich hinaus.Ich habe nämlich meinen ersten und einzigen Punkt beim KBA in Flensburg mehr oder weniger diesem Umstand zu verdanken... Folgendes: Ich war mit einem Atego 823 von Dortmund nach Lorsch (nähe Frankfurt) unterwegs. Der Atego zuckelte recht ordentlich und auch Steigungen waren kein Problem (schon gar nicht unbeladen).Irgendwann war dann mal Überholverbot. Eine zeitlang später kam mal wieder eine Steigung. 2 Sattelzugmaschinen vor mir (wahrscheinlich Überführung) zogen nach links raus um die langsamen LKW zu überholen. Kein Problem dachte ich, wenn die das machen ist das Überholverbot wohl aufgehoben Nach insgesamt 3 Überholmanövern wurde ich dann von den grünen Männern rausgeholt. Die waren die ganze Zeit hinter mir und wunderten sich über meine Dreistheit (es war ja Überholverbot). Ich dagegen fiel aus allen Wolken und habe dann entgegnet die dicken Brummer vor mir hätten doch auch und warum nicht ich....Tja, Pech gehabt sagt der Mann in Uniform. Das wären keine LKW sondern im Sinne der StVO "Sonderkraftmaschinen". Ich habe danach mal mit 2 LKW Fahrern gesprochen und die wussten das auch nicht...Gruß,André Zitieren
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