Betriebsratvorsitzender † 6 Geschrieben 7. Dezember 2010 Autor Geschrieben 7. Dezember 2010 Richtig ist, wenn ein Maschinenführer nichts sieht er sich einweisen lassen muss.Er darf keinen cm fahren ohne Sicht.Der Einweiser muss aber eine gewisse Qualifikation haben. Deshalb kann es nicht richtig sein, dass sich ein Maschinenführer von irgend jemand der gerade vorbeikommt einweisen läßt.Hier muss vorher festgelegt werden wer das ist und der muss unterwiesen und zuverlässig sein.Aber hier erlebe ich immer wieder, dass die Gerichte entscheiden wie sie wollen.Was ich nicht verstehe ist, wenn es zum Prozess kommt dann die BG und Gerwerbeaufsicht oder Dekra als Sachverständige geladen werden und es immer noch zu Fehlurteilen kommt. Vor Gericht unnnd auf hoher See ist man in Gottes Hand.Bei eingeschränkter Sicht müssen Einweiser beim Rangieren helfen. Der Einweiser muss: mindestens 18 Jahre alt sein. zuverlässig und körperlich geeignet sein allen Mitarbeitern bekannt sein vor seiner Tätigkeit eingewiesen worden sein sich außerhalb des Fahrbereichs aufhalten den gesamten Fahr- und Arbeitsbereich der Maschine überblicken können einen sicheren Standort haben Warnkleidung tragen Handzeichen gemäß BGV „Fahrzeuge“ verwenden ständigen Sichtkontakt mit dem Fahrzeug- oder Maschinenführer halten Zitieren
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