dada81 0 Geschrieben 12. August 2008 Geschrieben 12. August 2008 Guten Abend zusammen,ich beabsichtige die Aufstellung eines Waggons als Gartenhütte/Abstellraum im Garten. Die Abmessungen betragen LBH 13000 x 3000 x 4000 mm, Gewicht 18 to.Direkte Nachbarschaft ist keine gegeben, das Grundstück grenzt an eine Kuhwiese. allerdings werden die sonst üblichen 3 m Abstand nicht eingehalten werden können.Wie sieht das aus mit einer Baugenehmigung? Ist die überhaupt erforderlich, da ja der Waggon an sich mobil ist und nicht fest installiert wie eine Gartenhütte?!?! Oder nur aufgrund der Größe?Wäre nett wenn jemand Erfahrungen hat und mir die schildern könnte.Vielen Dank im Voraus. Zitieren
BugsBunny 0 Geschrieben 12. August 2008 Geschrieben 12. August 2008 In welchem Bundesland soll dass denn stattfinden?jedes Land hat seine eigene Landesbauordnung, wenn ich des weiß, kann ich dir des mal nachschaun im Internet. Dein Waggon wird aber als "fliegender Bau" eingestuft, das sind Zelte, Container, etc.Wenn sowas länger als 3 Monate steht, braucht's ne Genehmigung. (in Bayern, in anderen Ländern kann das abweichen)Wo genau liegt das Gebiet? In einem Dorf, Siedlung, etc.? Gibt's nen Bebauungsplan? Im Zweifel würd ich mit dem Nachbarn reden, wenn der sein Einverständis erklärt, sollte es keine Probleme mit den Abstandsflächen geben.Grüße, Bugs Zitieren
dada81 0 Geschrieben 12. August 2008 Autor Geschrieben 12. August 2008 Hallo BugsBunny,- Bundesland Nordrhein-Westfalen.- Bebauungplan/Baugebiet endet an dem Grundstück, ist in einem kleinen Dorf. Das landwirtschaftliche Anwesen des "Wiesenbesitzers" ist ca. 100 m entferntMit Nachbarn gibt´s eigentlich keine Probleme, oder sollte man da sicherheitshalber was schriftliches verfassen?Besten Dank schon mal... Zitieren
BugsBunny 0 Geschrieben 12. August 2008 Geschrieben 12. August 2008 Hey Dada,hier findest du die LBO:http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzei...031106092333838Unter §6, Punkt 11 findest du folgendes:(11) Gebäude mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der Geländeoberfläche an der Grenze, die als Garage, Gewächshaus oder zu Abstellzwecken genutzt werden, sind ohne eigene Abstandflächen sowie in den Abstandflächen eines Gebäudes zulässig"Zulässig" heißt, dass es vom Amt so zu genehmigen ist. Grüße, Bugs Zitieren
dada81 0 Geschrieben 13. August 2008 Autor Geschrieben 13. August 2008 Danke für den Link!Der Waggon ist aber 4050 mm hoch über Schienenoberkante (die verläuft ca. auf Geländehöhe).Also doch Baugenehmigung erforderlich? Zitieren
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