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Hallo Forengemeinde,

ich bin neu hier im Forum wave.gif und hab auch gleich eine für mich doch sehr wichtige Frage: unsure.gif


Bei Ausschreibungen verwende ich bislang immer die baukastenartig zusammengestellten Ausschreibungstexte aus dem Standartleistungsbuch-Bau (StLB-Bau).
Z.B. das StLB 080 - Leistungsbereich Straßen, Wege, Plätze für Leistungen im Straßenbau.
Ich bin auch mit den dortigen Formulierungsangeboten bzw. -inhalten gut ausgekommen. top.gif


Doch neulich sagte jemand zu mir (ich konnte leider nicht nachfragen blush.gif ), dass er nach dem Standartleistungskatalog (STLK) ausschreibe.
Den STLK hab ich nicht zur Hand, hab mir aber daraufhin eine STLK-Übersicht besorgt.

Im STLK für den Straßen- und Brückenbau gibt es demnach auch verschiedene Leistungsbereiche - z.B. Leistungsbereich 112 "Tragschichten"; Leistungsbereich 110 "Entwässerung für Straßen", usw.


Mir stellt sich nun die Frage, wie ich mit den beiden umzugehen habe. blink.gif
Ergänzen sich STLK und STLB-Bau gegenseitig oder bestehen beide 'Empfehlungen' quasi nebeneinander und unabhängig voneinander?? eusa_think.gif

Wenn erstes der Fall ist, wo liegt die Abgrenzung und wer definiert diese? Sollte letzteres der Fall sein, wonach richtet sich dann, ob ich nach STLK oder STLB-Bau ausschreibe? eusa_think.gif Kann ich´s mir aussuchen???


Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen und Licht ins Dunkel bringen. shades.gif Danke schon mal!


OJ bearbeitet von MisterOJ

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