André 139 Geschrieben 7. August 2008 Geschrieben 7. August 2008 Auf der Autobahn gilt die Regel NICHT, daß man rechtzeitig vor "ruhenden" Hindernissen zum Stehen kommen können muß!!Nach §4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Faustregel Abstand = halber Tachowert. Zitieren
handreas 5 Geschrieben 7. August 2008 Geschrieben 7. August 2008 Ganz genau!Wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich GEBREMST wird! Das ist nämlich der Unterschied: mit einem STEHENDEN Hindernis muß ich auf der AB nicht rechnen. Deshalb ist der Sicherheitsabstand ausreichend, wenn er meine eigene Reaktionszeit und den Schwellwert der Bremsen sowie einen ggfs vorhandenen Unterschied in der eigentlichen Bremsverzögerung abdeckt. Daß auch dafür die geringen Abstände, die manche halten, nicht hinreichen, ist ja klar. Allerdings ist es aus gutem Grund auch strikt verboten, OHNE zwingenden Grund scharf zu bremsen (oder ein solches durch Antippen des Bremspedals vorzutäuschen). Gruß Andreas Zitieren
André 139 Geschrieben 7. August 2008 Geschrieben 7. August 2008 Darum ging es ja in meinem Fall. Ich habe eine Gefahrbremsung gemacht. Und weil die Kollegen hinter mir zu wenig Abstand hatten hat es geknallt. Ich war ja zudem auch nicht innerhalb einer Sekunde von 180 auf 0 sondern hatte auch einen Anhalteweg.Aber dennoch sollte der Anhalteweg ausreichen um auch vor stehenden Hindernissen zum Stehen zu kommen. Sonst könnte ja jeder LKW oder PKW der ins Stauende kracht argumentieren, das er nicht damit rechnen konnte das der Verkehr steht. Zitieren
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