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Hallo,

ich wurde am letzten Dienstag kurz nach 21.00 Uhr von der örtlichen Feuerwehr angerufen, um bei einem Großbrand eines alten Bauernhofes im Dorf mit meinem Bagger und Abbruchgreifer zu helfen. Meine Aufgabe war es noch während es lichterloh brannte, altes Stroh vom Boden zu entfernen und den Dachstuhl zum Einsturz bringen.
Meine Frage ist jetzt: Kann ich dafür Nachtzuschlag und Gefahrenzuschlag berechnen? Wenn ja, wieviel Prozent und wo steht das? Gibt es im Abbruch überhaupt Gefahrenzuschlag? eusa_think.gif

MfG
Funo

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