BugsBunny 0 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Hi Leute, mir liegt das schon länger auf dem Herzen, da ich die Sache noch nicht ganz durschaut habe.Ein 3-Achser LKW hat ein zulässiges GG von 26t. Dahinter hat er meißtens einen Tandemkipper mit 18t GG. Da ich selbst eine Führerschein CE habe, weiß ich, dass wir ein zulässiges Gesamtgewicht von 40t auf unseren Straßen haben. Mit den Außnahmengenehmigungen für Schwertransporte etc. kenn ich mich aus. Aber wie sieht das bei normalen Schütt -oder Stückguttransport aus? Der Zug könnte ja mit 44t fahren. Daher meine Frage:Darf er einfach nicht voll aufladen und muss die 40t einhalten oder gibt's da Regelungen für 42t oder 44t oder sonst was?Die gleiche Frage stellt sich für mich bei 2-Achsern mit 3-Achser Hänger. Die hätten ja 18 + 24t = 42t Gesamtgewicht. Wäre super, wenn mich da jemand aufklären könnte. GrüßeBugs Zitieren
ScaniaR620 0 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 Max ZGG ist in Deutschland 40 Tonnen............wenn i einen 3-Achser mit 26 Tonnen ZGG und einen Dreiachs Anhänger mit 24 Tonnen ZGG zusammenhäng, was ohne weiteres geht, wenn ich die 18,75 m Länge einhalte, darf ich auch nicht 50 Tonnen haben!!! Zitieren
BugsBunny 0 Geschrieben 8. Mai 2008 Autor Geschrieben 8. Mai 2008 Danke für die Antwort.So richtig Sinn macht's für mich aber dann nicht, dass alle mit 18t Tandem Hängern rumfahren, da würden ja auch 14t dann reichen? Gibt's dafür irgendwelche Gründe? Schütthöhe oder sonst was?Grüße Zitieren
ScaniaR620 0 Geschrieben 8. Mai 2008 Geschrieben 8. Mai 2008 wenn i den 18 tonner hinter einen 2 achser häng???dann hab i 36 tonnen zgg.........is halt so a standardmaß. weil meistens hast pro achse 9 tonnen achslast.ob 14 oder 18 tonnen, des bleibt vom leergewicht und der bauweise fast gleich. Zitieren
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