ninchen 0 Geschrieben 5. Mai 2008 Geschrieben 5. Mai 2008 Hallo,wir haben folgendes Problem bei unserem Neubau (und ich hoffe es kann mir irgendjemand einen guten Tipp geben, ich bin nämlich mit meinem Latein am Ende):Wir bauen ein Doppelhaus in Holzständerbauweise. Unsere zukünftigen Nachbarn, mit denen wir zusammen planen und bauen, haben nur EG und OG und darüber ein Flachdach, wir haben außerdem noch DG. Dadurch ergibt sich die schöne Möglichkeit, in unsere Fassade im DG Fenster einzubauen. Problem dabei: Wir bauen in Holzständerbauweise, und die Gebäudetrennwand muss natürlich eine F90 Brandschutzwand sein. Was ich schon weiß: Es geht, F90 in Holzständerbauweise zu bauen, und unser Bauunternehmer hat dafür die Zulassung. Es gibt Brandschutzfenster. Man muss drei Genehmigungen für Fenster in Brandschutzwänden haben: 1. für die Wand, 2. für das Fenster, 3. für die Kombination von Wand und Fenster, also sozusagen für den Einbau dieses Fensters in diese Wand. 1. und 2. sind kein Problem, aber 3.! Denn die Materialprüfung und Zulassung selbst einholen kommt nicht in Frage, das ist zu teuer und dauert zu lange. Deshalb meine Frage an das Forum: Kennt irgend jemand ein Holzhaus mit einer Brandschutzwand mit Fenster? Ich bräuchte den Bauunternehmer, der diese Wand gebaut hat und über die entsprechende Zulassung verfügt. Es muss doch irgendwo in Deutschland ein Holzhaus mit einer solchen Wand geben!!!! Zitieren
Form 8A 247 Geschrieben 6. Mai 2008 Geschrieben 6. Mai 2008 Ich kenne keinen BU der eine solche Wand errichtet hat bzw. eine solche Kombination mit bauaufsichtlicher Zulassung. Ich frage mich, ob eine solche Konstruktion überhaupt Sinn macht, denn Brandschutzfenster mit F-Verglasung (nicht Brandschutztüren mit F-Verglasung) lassen sich m.W. nicht öffnen. F-Verglasung bedeutet, dass keine Wärmestrahlung durch das Glas hindurchgeht. Natürlich lasse ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen... Zitieren
bauprofi-preiser 0 Geschrieben 29. Juli 2008 Geschrieben 29. Juli 2008 Hallo,Brandschutz ist doch soweit ich weiß nur im Bereich das angrenzenden Nachbarhauses nötig. So wie ich mir das jetzt vorstelle Überragt ihr DG das Nachbarhaus!?! Daraus folgt meines Erachtens das man in diesem Bereich einen ganz normalen Wandaufbau bewerksteligen kann inkl. eines normalen! Fensters. Würden Sie z. B. ein Fenster wünschen das Ihnen den Blick ins Bad Ihres Nachbarn ,durch diese Brandschutzwand, ermöglicht dann bräuchten Sie ein solches Brandschutzfenster... Zitieren
Ruston Bucyrus 3 Geschrieben 30. Juli 2008 Geschrieben 30. Juli 2008 HalloIch kann zwar nicht für Deutschland sprechen, aber immerhin aufzeigen wie es in der Schweiz möglich wäre das zu realisieren.Die Brandmauer muss auch bei uns mit Feuerwiderstand 90 Minuten (F90) erstellt werden, es ist möglich diese Wand zwischen Einfamilienhäusern in brennbarer Bauweise aus Holwerkstoffen herzustellen -> siehe erstes Bild.Wenn ein Fenster in die Brandmauer eingebaut wird muss es Feuerwiderstand F30 (festverglast, nicht öffenbar) erfüllen.Auf den Feuerwiderstandswert beim Fenster kann verzichtet werden, wenn die tiefere Dachfläche (siehe zweites Bild) mit Feuerwiderstand gemäss den Varianten 1, 2 oder 3 im dritten Bild ausgeführt wird.Möglich, dass eine solche Lösung auch in Deutschland azeptiert würde.F-Brandschutzglas im Aussenbereich zu verwenden ist heikel, weil die im Glas integrierte aufschäumende Schicht unter Umständen schon bei starker Sonneneinstrahlung zu reagieren beginnt und das Glas dann schnell trüb wird.Wenn die Wand eine gerüfte Konstruktion ist und das Fenster eine Zulassung für den Einbau in eine Leichtbauwand hat, sollte einer Bewilligung eigentlich nichts mehr im Weg stehen - zumindest in der Schweiz wär das so.Vielleicht kannst du damit ja was anfangen. Gruss RogerBildquelle: Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Zitieren
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