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Geschrieben
smile.gif Hallo alle zusammen.
Ich habe mal ein paar allgemeine Fragen.

Ich möchte eine Baumaschine aus einem nicht EU-Land Importieren.
Ich frage mich nur, wenn ich das wunderschöne Objekt nach Deutschland bekommen habe, was kommt dann noch auf mich zu?

Braucht eine solche "selbstfahrende Arbeitsmaschine" eine Tüv Zulassung oder eine UVV?? Denn ich habe noch nie einen Bagger mit einem Kennzeichen gesehen.

Spielt es dabei eine Rolle, ob ich mir eine Baumaschine mit Reifen um auf der Strasse zu fahren oder mit Ketten besorge ??

Wenn dies der Fall sein sollte, wo kann ich mich darüber näher informieren oder meine Maschine zu einer Untersuchung vorführen??

Sind sonst noch wichtige Deteils zu beachten wenn ich mir eine Baumaschine aus dem Ausland besorge??

Ich weis es sind viele Fragen biggrin.gif aber ich bin um jede Antwort dankbar!!!

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende und freue mich auf eure Antworten!!! smile.gif

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Geschrieben (bearbeitet)
gemäß VBG40 und BGR500:

Baumaschinen unterliegen der jährlichen Sachkundigenprüfung - zumindest wenn diese nicht nur ausschlieslich Privat genutzt werden - egal ob Kette oder Reifen - immer dran denken dass Ketten nicht auf der Straße fahren dürfen

wobei die VBG40 mittlerweile teils ausgehebelt ist und somit dem Unternehmer viele Pflichten augetan wurden für die Sicherheit selbst zu sorgen und die nötigen Zeiträume selbst zu bestimmen.

hierzu hab ich auch noch ein PDF gefunden
http://www.baumaschine.de/Portal/Archive/M...ng/pruefung.pdf

wo du das Gerät bei dir prüfen lassen kannst? naja Werkstätten für Baumaschinen, TÜ-Ingenieure etc. einfach mal anfragen

und bei der Einfuhr, bzw beim Kaufpreis dran denken dass der Zoll seine Taschen aufhält. bearbeitet von MoRCy
Geschrieben (bearbeitet)
Hallo, ich möchte ja keine Unruhe stiften, aber wie ich es gelesen habe sollte eine Maschine aus einem nicht EU-Land eingeführt werden.

Betrifft: Baumaschine mit Reifen

Eine EU-Konformationsbescheinigung (es ist eine Bescheinigung vom Hersteller, dass die EU-Richtlinien eingehalten wurden) ist hilfreich bei der Erlangung einer BE (Betriebserlaubnis).
Bei nicht EU-Staaten stelle ich mir die Frage, wie man diesen Nachweis erbringen will. Stichwort = Abgas, Lärm ect.
Ob man so einfach eine BE für diese Maschine bekommt ist fraglich.
Ich würde mir erst alle erdenkliche Daten und Papiere (Kopien) schicken lassen und dies abklären, bevor ich diese kaufe.

Wenn es ein Modell ist, dass auch in Europa vertrieben wird oder wurde, kann der Hersteller bei der Beschaffung der BE sehr behilflich sein.

Viele Grüsse, Hardy bearbeitet von HardyS

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