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Geschrieben
Hier mal ein paar Infos zu den Pflanzabständen zum Nachbarn.


Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Rebstöcken sind vom Nachbargrundstück folgende Abstände einzuhalten:


1. Mit Bäumen außer den Obstgehölzen, und zwar :

a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane,
der Roßkastanie, der Eiche und der Pappel 4,00m

b ) allen übrigen Bäumen 2,00m


2. Mit Ziersträuchern, und zwar:

a) stark wachsenden Ziersträuchern, insbesondere dem Feldahorn, Flieder, Goldglöckchen, der Haßelnuss
1,00m

b ) allen übrigen Ziersträuchern 0,50m


3. mit Obstgehölzen, und zwar:

a) Kernobstbäumen, soweit sie auf stark wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Süßkirschbäumen,
Walnußbäumen und Eßkastanienbäumen 2,00m

b ) Kernobstbäumen, soweit sie auf mittelstar wachsender Unterlage veredelt sind, sowie Steinobstbäume,
ausgenommen Süßkirschbäumen 1,50m

c) Kernobstbäumen, soweit sie auf schwach wachsender Unterlage veredelt sind 1,00m


4. mit Rebstöcken, und zwar

a) in geschlossenen Rebanlagen, deren Gesamthöhe 1,80m übersteigt 1,50m

b ) in allen übrigen geschlossenen Rebanlagen 0,75m

c) einzelne Rebstöcke 0,50m

Die genannten Abstände werden von der Mitte des Baumstammes oder des Strauches waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.

Hecken von über 2m Höhe müssen einen Grenzabstand von mindestens 1,00m und Hecken bis zu 2m Höhe einen Abstand von 0,50m einhalten. Der Abstand wird hier nicht von der Mitte des Stammes, sondern von der dem Nachbarn zugekehrten Seitenfläche der Hecke aus gemessen. Die spätere Seitenausdehnung der Anpflanzung ist bereits beim Setzen zu berücksichtigen.

Quelle: Flyer Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten.
Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat für Rechtsinformationen und Veröffentlichung, Martin-Luther-Platz 40, 40190 Düsseldorf

Ich hoffe ich hab ein wenig Licht ins Dunkle der Abstände gebracht.


Gruss Matthias

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Geschrieben
Betongärtner, warst schneller. Wollte es mir einfacher machen und den Gesetzestext einfügen, konnte ihn aber, auf die Schnelle nicht finden. Das selbe Problem hatte ich mit einem Nachbarn, Gesetze hin, Gesetze her, er hatte seine Hecke schon fast ein Jahr stehen. Also, redeten wir darüber und, nach mehreren Tagen haben wir eine Lösung gefunden. Wir bauten eine Art Teppe und auf dem Podest, welches genau die Grundstücksgrenze ist, wurden seine Streucher gesetzt, also nur umgepflanzt. Ist zwar auch nicht ganz gesetzmäßig, aber was Amtsmann nich weiss,................!!!!!!!!!!! rolleyes.gif rolleyes.gif
Geschrieben
Wow, vielen Dank für die Antworten. Ich glaub das wird hier mein Lieblingsforum top.gif
Hier bekommt man jedenfalls vernünftige und handfeste Lösungen.

Aber wie sieht das nochmal mit dem Aufschütten aus? Muss ich mich in der Angelegenheit evtl. an das Bauamt wenden oder ist das unabhängig von der Entfernung der Hecke zur Grundstücksgrenze nur ne Absprache mit dem Nachbarn?

Ich richte mich ja mehr oder weniger nach dem Straßenniveau und schütte bei mir keinen Berg auf eusa_think.gif
Geschrieben
Hallo,

zugegebenermassen bin ich kein Fachmann, aber eins schwiert mir noch durch den Kopf:

Gerade im Baubereich wird vieles von Landesgesetzen abgedeckt! Das heisst, was in einem Bundesland erlaubt ist, kann im nächsten verboten sein. D.h. unter Umständen sind auch die Grenzabstände der Pflanzen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Und zum Thema Bauen an der Grundstücksgrenze: Ich habe mich, als wir vor 6 Jahren gebaut haben bzgl. der Vorgaben zur Grenzbebauung bei Gartenhütten an das Bauamt der Gemeinde gewandt. Schliesslich spielt die Bauordnung der Gemeinde auch eine Rolle. Die Gartenhütte durfte ich direkt auf die Grundstücksgrenze setzen.

Um den Streit mit dem Nachbarn (der stand komischerweise nur auf Einheitsholzlasur und kein Schwedenrot tsts :-) aus dem Weg zu gehen, habe ich zu seinem Grundstück ein Rankgitter montiert, so dass er die ihm genehmen Gewächse dort hochranken lassen kann. Ende gut alles gut. Hauptsache man sprich vorher miteinander. Das ist billiger und angenehmer als per Anwalt miteinander zu verkehren.

Nur meine 2 Cent zum Thema.

Hawe

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