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Geschrieben
@Fumakilla

mal kurz die bedinungsaleitung von peter überschlage und das gefunden:

Bei Benutzung einer Abschleppstange ist eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle gem.
§ 33 StVZO erforderlich. Der geschleppte Bagger muß dabei von einer Person gelenkt werden, die
den Führerschein Klasse IV besitzt.

und wenn du dich mal mit deinen zuständigen TÜV/DEKRA in verbindung setzt.
da mal höfflich nachfagts ?

hg

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Geschrieben
Hallo Fumakilla ,

es gibt ja hier im Bf24 schon einen 50 Seiten langen Thread zum Thema
T185 Bagger , ist sehr schön und aufschlußreich... top.gif

Hier ist doch "Hardy´s Rätselecke" wo natürlich auch alte Bagger/Raupen
usw. gerne gesehen sind , jedoch halte ich das herumreiten auf irgendwelche
schon zum x-ten Male gestellte Fragen für etwas fehl am Platze .

T 185 Thread <<< da wärst Du meiner Meinung nach besser aufgehoben und
auch anderen , die sich speziell für den T 185 interessieren , wäre damit mehr geholfen.

Je weniger Threads zu ein und demselben Thema , umso übersichtlicher bleibt es doch.

Wer sucht schon in einer Bilderrätselecke nach technischen Lösungen ?

Nun aber zu Deiner eigentllichen Frage , die eigentlich auch ganz einfach zu beantworten ist ,
da wir ja in einem Land leben wo alles geregelt ist.... whistling.gif

Hast Du eine Typ - und Bauartgeprüfte Lenkzugeinrichtung für Deinen T 185 , dann gibt oder
gab es auch eine ABE , nach deren Vorgaben Du den Bagger wie einen Anhänger hinter
einem geeigneten Zugfahrzeug fahren darfst .

KTA Bescheinigungen sind auch nach BRD Recht gültig . Ob diese einer Umschreibung bedürfen
ist Ländersache , also beim örtlichen Strassenverkehrsamt im Zweifelsfalle nachfragen.

Wichtig ist, das originale Typschild / KTA . Nummer sollte an der geprüften Zugvorrichtung
vorhanden sein , sonst sieht es Mau aus... eusa_think.gif

Willst Du den Bagger aber nur per Schleppstange ziehen , dann brauchst Du eine Schlepp -
genehmigung und der Lenker des Baggers muß zumindest die (alte ) Fahrerlaubnisklasse
IV vorweisen können . Die Regeln die Du dann zu beachten hast, stehen in der Genehmigung
drin.

Und, willst Du Deinen Bagger als Selbstfahrende Arbeitsmaschine von A nach B aus eigener
Kraft fahren , so ist auch hier eine gültige ABE Voraussetzung .

So sind die gesetzlichen Spielregeln , klar und unmißverständlich .... top.gif
Im Osten wie im Westen , im Süden wie im Norden...

Schleppen = nicht Abschleppen und Abschleppen = nicht gleich Schleppen... eusa_think.gif

Jetzt denke ich , ist es doch mal wieder Zeit für ein schönes "Suchbild"....?

Wer hat noch eines ?

Lieben Gruß , Peter ... wave.gif
Geschrieben
danke smile.gif... sollte ja auch eigetnlich nich sooooo ausschweifen.. aber nun weiß ich ja bescheid... habe zum glück den KTA schein und da stehts ja auch drin mit dem anhänger... werd ich dann mal bei der zulassungsstelle nachfragen ob und wie das von statten geht... danke erstmal smile.gif top.gif
  • 2 weeks later...
Geschrieben

Na, dann machen wir doch weiter mit einem Bagger ....


T_172__beim_Stralen.jpg




das ist ein T172 und, der laüft wieder


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