hg 125 5 Geschrieben 29. Januar 2009 Geschrieben 29. Januar 2009 @Fumakillamal kurz die bedinungsaleitung von peter überschlage und das gefunden:Bei Benutzung einer Abschleppstange ist eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle gem.§ 33 StVZO erforderlich. Der geschleppte Bagger muß dabei von einer Person gelenkt werden, dieden Führerschein Klasse IV besitzt.und wenn du dich mal mit deinen zuständigen TÜV/DEKRA in verbindung setzt. da mal höfflich nachfagts ?hg Zitieren
KamazPeter 7 Geschrieben 29. Januar 2009 Geschrieben 29. Januar 2009 Hallo Fumakilla ,es gibt ja hier im Bf24 schon einen 50 Seiten langen Thread zum ThemaT185 Bagger , ist sehr schön und aufschlußreich... Hier ist doch "Hardy´s Rätselecke" wo natürlich auch alte Bagger/Raupenusw. gerne gesehen sind , jedoch halte ich das herumreiten auf irgendwelcheschon zum x-ten Male gestellte Fragen für etwas fehl am Platze .T 185 Thread <<< da wärst Du meiner Meinung nach besser aufgehoben undauch anderen , die sich speziell für den T 185 interessieren , wäre damit mehr geholfen.Je weniger Threads zu ein und demselben Thema , umso übersichtlicher bleibt es doch.Wer sucht schon in einer Bilderrätselecke nach technischen Lösungen ?Nun aber zu Deiner eigentllichen Frage , die eigentlich auch ganz einfach zu beantworten ist ,da wir ja in einem Land leben wo alles geregelt ist.... Hast Du eine Typ - und Bauartgeprüfte Lenkzugeinrichtung für Deinen T 185 , dann gibt odergab es auch eine ABE , nach deren Vorgaben Du den Bagger wie einen Anhänger hintereinem geeigneten Zugfahrzeug fahren darfst .KTA Bescheinigungen sind auch nach BRD Recht gültig . Ob diese einer Umschreibung bedürfenist Ländersache , also beim örtlichen Strassenverkehrsamt im Zweifelsfalle nachfragen.Wichtig ist, das originale Typschild / KTA . Nummer sollte an der geprüften Zugvorrichtungvorhanden sein , sonst sieht es Mau aus... Willst Du den Bagger aber nur per Schleppstange ziehen , dann brauchst Du eine Schlepp -genehmigung und der Lenker des Baggers muß zumindest die (alte ) FahrerlaubnisklasseIV vorweisen können . Die Regeln die Du dann zu beachten hast, stehen in der Genehmigungdrin.Und, willst Du Deinen Bagger als Selbstfahrende Arbeitsmaschine von A nach B aus eigenerKraft fahren , so ist auch hier eine gültige ABE Voraussetzung .So sind die gesetzlichen Spielregeln , klar und unmißverständlich .... Im Osten wie im Westen , im Süden wie im Norden...Schleppen = nicht Abschleppen und Abschleppen = nicht gleich Schleppen... Jetzt denke ich , ist es doch mal wieder Zeit für ein schönes "Suchbild"....?Wer hat noch eines ? Lieben Gruß , Peter ... Zitieren
Fumakilla 1 Geschrieben 29. Januar 2009 Geschrieben 29. Januar 2009 danke ... sollte ja auch eigetnlich nich sooooo ausschweifen.. aber nun weiß ich ja bescheid... habe zum glück den KTA schein und da stehts ja auch drin mit dem anhänger... werd ich dann mal bei der zulassungsstelle nachfragen ob und wie das von statten geht... danke erstmal Zitieren
KamazPeter 7 Geschrieben 10. Februar 2009 Geschrieben 10. Februar 2009 Na, dann machen wir doch weiter mit einem Bagger .... das ist ein T172 und, der laüft wieder Zitieren
KamazPeter 7 Geschrieben 10. Februar 2009 Geschrieben 10. Februar 2009 da steht er nun und wartet auf seine Bestrahlung Zitieren
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