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Geschrieben
Na klasse - das sieht doch genau so professionell aus, wie es auch sein muß!

Wie einfach ist dagegen eine Drehschemel-Lenkung kreisch.gif

So, und jetzt möchte ich vom letzten Bild auch den "abgeschnittenen" Teil sehen!!! Könnte bei erstem Hinsehen ein KRUPP sein - die hatten nämlich serienmäßig Trilex-Räder auch bei Dreiachsern top.gif top.gif
Geschrieben
weiß jemand ob das heut zutage noch erlaubt ist ?? also bagger zu schleppen ?? brauch man da besondere genehmigungen ?
Geschrieben (bearbeitet)

@ handreas. Leider, Leider sad.gif Das ist das ganze Bild, das im Prospekt war.

weiß jemand ob das heut zutage noch erlaubt ist ?? also bagger zu schleppen ?? brauch man da besondere genehmigungen ?


Um es einfach auszudrücken.

Auch eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist ein Kraftfahrzeug. Beim Abschleppen gilt die gleich Regelung wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch.
Beim Schleppen (das Kraftfahrzeug ist Betriebsbereit) benötigt man eine Schleppgenehmigung.
Ausnahme: In der Betriebserlaubnis ist die Fahrt als Anhänger vermerkt (z.B. KTA-Betriebserlaubnis für den T 174-2)

T_174_2_Anh_nger.jpg


Glück für die, die eine alte Betriebserlaubnis der DDR haben (Fahrzeugbrief).
Ich weiß nicht, ob bei einem Vollgutachten die alten Regelungen übernommen werden.

Hier mal der Passus vom T 188:

T_188_Abschleppen.jpg


Dort wird lediglich vom Abschleppen geschrieben. Ob damals in der DDR ein Unterschied zwischen Abschleppen und Schleppen gemacht wurde, weiß ich nicht (mehr). bearbeitet von HardyS
Geschrieben
hardy
hast du da irgendwo stehen wo die stange während des betrieb gelagert wurde - am gerät ?

grüsse rené

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