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Geschrieben
Aber für den Abbruch brauchste keinen Meister, ist ja in etwa das was ich gesagt hab.

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Geschrieben
biggrin.gif Das hört man gerne biggrin.gif

Vielleicht bring ich dir den vorbei, wer weiss ?
Du bist aber nicht der kleine "SENN" oder ? dry.gif

Gruss, AVESCO
Geschrieben
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Vorraussetztung für den Meister .
Übrigens : man muss 2 oder 3 Jahre als Facharbeiter arbeiten ehe man den Meister machen darf .

Hej,
genau die 2 Jahre Berufserfahrung sind notwendig zur Zulassung zur Meisterprüfung.
Man kann auch nur in dem Berufsbild den Meister machen für den man den Gesellenbrief hat.
Alles andere ist nur auf Antrag und mit Nachweisen möglich.

Mfg Florian
Geschrieben
Und im Bereich Abbruch musse auch bestimmte Kriterein erfüllen. Zuj beispiel für die Ewntsorgung von Giftigen Stoffen. Dafür musse Genehmigungen und Zulassungen haben ansonstebn musse sowas alles einer Fremdfirma übertragen

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