Bagger-Kris 5 Geschrieben 9. November 2004 Geschrieben 9. November 2004 Aber für den Abbruch brauchste keinen Meister, ist ja in etwa das was ich gesagt hab. Zitieren
Gast Avesco Geschrieben 9. November 2004 Geschrieben 9. November 2004 Das hört man gerne Vielleicht bring ich dir den vorbei, wer weiss ?Du bist aber nicht der kleine "SENN" oder ? Gruss, AVESCO Zitieren
FloSweden 1 Geschrieben 9. November 2004 Geschrieben 9. November 2004 Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist Vorraussetztung für den Meister .Übrigens : man muss 2 oder 3 Jahre als Facharbeiter arbeiten ehe man den Meister machen darf .Hej,genau die 2 Jahre Berufserfahrung sind notwendig zur Zulassung zur Meisterprüfung.Man kann auch nur in dem Berufsbild den Meister machen für den man den Gesellenbrief hat.Alles andere ist nur auf Antrag und mit Nachweisen möglich.Mfg Florian Zitieren
Bagger-Kris 5 Geschrieben 9. November 2004 Geschrieben 9. November 2004 Was für ein "Senn"?? Zitieren
Mr_Jay-X 7 Geschrieben 9. November 2004 Autor Geschrieben 9. November 2004 Und im Bereich Abbruch musse auch bestimmte Kriterein erfüllen. Zuj beispiel für die Ewntsorgung von Giftigen Stoffen. Dafür musse Genehmigungen und Zulassungen haben ansonstebn musse sowas alles einer Fremdfirma übertragen Zitieren
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