mpcom 0 Geschrieben 15. März 2008 Geschrieben 15. März 2008 (bearbeitet) Hi,es gibt mitlerweile in Deutschland mehrer Möglichkeiten einen Kranführerschein zu erwerben. Das geht von dem Tageskurs, wo man in wenigen Stunden alles beigebracht bekommen soll was ein Kranführer wissen soll bis hin zur mehrwöchigen Ausbildung bei der BG Bau ( vergleichbar mit der Suva). Leider ist es aber so, das zum Fahren eines Kranes kein Kranführerschein benötigt wird. Zum Glück schauen die grösseren aber, das sie Kranführer mit Schein einsetzen. Bei den kleinen Unternehmen ist es meist so, das sie gar keinen Kranführer mehr haben, sondern dies durch die eh schon vorhanden Arbeitskräfte mit erledigt wird. Das Ergebnis hatte ich hier gepostet. Und um Beat zu beruhigen :diese oneday Kranführerkurse werden von der Suva nicht Anerkannt. Wer seinen Deutschen Kranschein auf die auf den Schweizer umschreiben lassen will, der benötigt eine Ausbildung der BG Bau nach der vbgd6.pdf Zitat Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalteneines Kranes nur Versicherte beschäftigen,1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die körperlich und geistig geeignet sind,3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigunghierzu ihm nachgewiesen habenund4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässigerfüllen.Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgabenbeauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer denKranführer schriftlich beauftragen.nirgens wird die Plicht eines Kranführerscheins erwähnt vbgd6.pdf bearbeitet 15. März 2008 von mpcom Zitieren
Gast Beat Geschrieben 15. März 2008 Geschrieben 15. März 2008 On 1.1.1970 at 00:00, Günni schrieb: .......für einen Gabelstapler einen Führerschein braucht.......OTDas ist sowieso ein grosser Witz diese Staplerprüfung.Wen ich aber ein Radlader mit der Palettengabel fahre, brauche ich wieder um keine Prüfung, ob schon das ich mit dem Radlader, Paletten verschiebe, und stapeln kann wie mit einem Stapler Doch ja wieder zurück zum Thema. Zitieren
Gast Beat Geschrieben 15. März 2008 Geschrieben 15. März 2008 On 1.1.1970 at 00:00, mpcom schrieb: ......Und um Beat zu beruhigen:.......@ mpcomIch war in dem Sinn nicht beunruhigt Weil diese Geschichte vom umschreiben des Kranführerschein, und dan doch keinen immer so rum erzählt wurde, wollte ich mal wirklich wissen wie das voran geht.Bis jetzt hatte ich ja auch keine Leute gekannt wo mir dazu richtig Auskunft geben konnten, bis jetzt hier, Du mpcom Viele Dank Zitieren
Geby 0 Geschrieben 16. März 2008 Geschrieben 16. März 2008 Na ja...Mit deutschen „Kranführern“ haben wir in den letzten drei Jahren ja so unsere Erfahrungen gemacht. Da kommen mir Bilder sag ich Euch. Wenn ich heute auf Baustellen komme und höre, dass da deutsche Temporäre sind, habe ich schon Hühnerhaut. Die lieben Kollegen aus Deutschland möchte ich damit keineswegs ansprechen. Ihr seid bestimmt alles Kranführer, die das absolut im Griff haben. Wie bei uns seid auch Ihr vorwiegend Berufsleute, die einen festen Job haben und auf Temporärbüros nicht anzutreffen sind.Das Arbeitsangebot und die Löhne in der Schweiz scheinen eine magnetische Wirkung zu haben. Man macht in Deutschland kurz ein Scheinchen und dann ab nach Zürich aufs Temporärbüro. Aber merke: Ausweise machen keine Kranführer, auch keine Temporären.Beweis: Auf der Baustelle am Walensee (abgelichtet von F.K. „Grossbaustelle mit vielen Kranen“) haben sich fünf Kranführer aufgedrängt. Der einzige, der wirklich was drauf zu haben schien, hatte keinen für SUVA gültigen Ausweis. -schade- Gruss, Geby Zitieren
Gast kalverkamp Geschrieben 16. März 2008 Geschrieben 16. März 2008 On 1.1.1970 at 00:00, Beat schrieb: Ich weis von Kranführern die von Deutschland hier her in die Schweiz kommen um zu arbeiten, wo ihren angeblichen "Kranführerschein" (irgend was in Papierform) nur umschreiben lassen müssen, und so ohne Kurs und Prüfung eine Schweizerkranführerschein ausgehändigt wird, und schon kann der Deutsche Kranführer hier in der Schweiz los legen.Ist in dem fall diese deutsche Kranführerschein einfach nur eine Freiwillige Sache? Wie lange dauer diese Ausbildung, oder der offizielle Kurs dazu?Irgendwie kriege ich da die Kurve nicht so ganz. Den ich weis von Alwin, das er als Österreicher die ganze Kranführerprüfung für die Schweiz separat machen musste, damit er hier Kranführen darf.Hi!Mir wurde von der Berufsgenossenschaft per Mail auf meine Anfrage mitgeteilt (bzgl. Umschreiben österreichischer Kranschein auf deutschen Kranschein), das das heutzutage nicht mehr üblich ist und ich auch in Deutschland eine Prüfung dafür ablegen müßte. Aber jetzt ist das komische daran, in deutschladn gibt es wie mehrmals ausgesprochen, gar keine Scheinpflicht.Das PERVERSE an der ganzen Sache ist, ist Österreich ist der Schein (wie in der Schweiz auch), gesetzlich verankert, sprich OHNE Schein geht mal gar nichts. Doch in der Schweiz dürfte ich (Trotz gesetzmäsigkeit meines Scheines) noch nicht mal einen Gedanken an einen Kran verschwenden.Sprich ich mußte, so wie Beat richtig geschrieben hat, den KOMPLETTEN KURS SAMT PRÜFUNG (die ich fix im Mai ablegen werde) absolvieren.Jetzt kommt aber noch eine farce hinzu.. Der Schweizer Schein ist im Gegenzug bei uns in Österreich ANERKANNT!!!!! Es gibt da nämlich eine Richtline, die besagt, EU- Weit müssen solche Ausbildungen gegenseitig (mit den Deutschen ist das ähnlich, beschreibe ich gleich noch näher) ANNERKANNT werden, wenn die Ausbildungen gesetzlich verankert sind in den jeweiligen Ländern.Der deutsche jedoch, wenn er in Österreich als Kranführer arbeiten will, muß mit diesem Schein (so wie Beat geschrieben hat in Papierform und da geb ich ihm recht, hab so einen Schein selbst erst unlängst gesehen) UND dem NACHWEIS über 2 jahre PRAXIS bei uns in eine Ministerium gehen, einen Antrag stellen (der IMMER genehmigt wird) und ein paar €uros auf den Tisch blättern und schon bekommt er eine Ausnahmegenehmigung bis zum erhalt des Österreichischen Kranscheins.Jetzt ist die Schweiz aber NICHT EU!!! Und die Türkei ebenso nicht, doch beide Scheine sind IN DER EU ANERKANNT!Wenn ich mir jetzt schweizer Kranführer und türkische Kranführer ansehe (die schlechtesten der Welt wie ich meine und ich hab so einige Erfahrung mit Türken am Kran gemacht...), würde ich, wenn ich Unternehmer wäre, einen Schweizer einstellen, bevor ich 10 Türken einstellen würde!Festgehalten werden muß aber, das es überall sehr gute, gute, schlechte und sehr schlechte Kranführer gibt... Sowohl bei uns, ind der Schweiz und auch in der Türkei.Aber wenn ich dann höre, das deutsche Kranfahrer 4 Wochen NUR ARBEITSRECHTLICHE Dinge lernen in dem Kurs, und dann sieht man solche Sachen wie in dem anderen Beitrag, dann frage ich mich, was haben diese Kranführer gelernt, denn das fällt in den Bereich Arbeitssicherheit rein......Ich für meinen Teil kann beruhigt sagen, das ich meine Hausaufgaben gemacht habe... Zitieren
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