TiefTieferTiefbau 4 Geschrieben 11. März 2008 Geschrieben 11. März 2008 Diskussionen entwickeln sich nunmal und da die Themen sich nunmal ähneln diskutieren wir hier jetzt über beides.
Stefan 241 Geschrieben 11. März 2008 Geschrieben 11. März 2008 Was einer meint und was ein anderer daraus macht. Da steht nur das der Bediener dem Unternehmer die Eingung nachweisen muß. Wie ist da nicht beschrieben. Das kann in Form eines Lehrgangs sein mit einem Zertifikat oder wenn er mit dem Zweischalengreifer ein rohes Ei umsetzt. Was Ihr hier betreibt ist typisch deutsche i-düpfeles-Scheißerei. Letztendlich wird hier beschrieben, daß der Bediener dem Unternehmer im Innenverhältnis was nachweist und im Umkehrschluß, daß sich der Unternehmer davon zu überzeugen hat, daß der Bediener Bescheid weiß. Kein Stück Papier, kein Lehrgang, keine Prüfung, keine Kohle. Noch nicht, solange diese Dikussionen nicht findige Gebührenproduzenten auf den Plan rufen.
Thomas 6 Geschrieben 15. März 2008 Geschrieben 15. März 2008 Genauso ist es Stefan.Also noch mal für alle: Es gibt keinen Schwerlastschein. Schwertransporte dürfen mit dem normalen CE Schein oder dem alten Klasse 2 gefahren werden.Es gibt keine Bedienberechtigung für Erdbaumaschinen. Auf Baustellen bestimmt der Unternehmer, wen er für geeignet hält. Auf öffentlichen Strassen gilt, was ich oben geschrieben habe.ich geb dir mal den Tip in den Duden zu sehen was Nachweis bedeutet@MoRCyIch brauche Deine Tips nicht. Bisher hat sich den Geschwätz als kompletter Unsinn erwiesen.Dein arrogantes Auftreten passt nicht so ganz zu Deinen Kenntnissen. Denk mal darüber nach, wenn Du Zeit hast.Thema hiermit geschlossen
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