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Geschrieben
meisnt du das für den baumaschinenbediener nun? dafür brauchst du nur nach VBG 40 zu googeln und dann den § aufrufen.

ein Nachweismuss natürlich kein "Führerschein" sein, wenn dir ein ehemaliger Chef ein Zeugniss gibt in dem steht das du diese und diese Maschinen eh und jeh unfallfrei und zuverlässig geführt hast ist das ebenso gültig wie ein Ausbildungsdokument von Dekra TÜ oder sonst wem.

Aber ein Nachweis (Kofferwort) ist und bleibt ein nachhaltlicher Beweis und eben nicht nur der Satz zum Chef "kloar kann ich des"

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Geschrieben
Die Befähigung zum Führen von Baumaschinen kann man auf viele Arten nachweisen. Irgendein Schein ist dazu nicht erforderlich.

Wichtig ist: Er muss vom Unternehmer zum Führen und Warten der Maschine bestimmt sein.

Das heisst der Unternehmer muss überzeugt sein, dass der Mann für die Arbeit geeignet ist.

Noch einmal und zum letzten Mal: Einen vorgeschriebenen Schein zum Führen von Erdbaumaschinen gibt es zur Zeit nicht. Auf öffentlichen Strassen genügt die jeweilige Fahrerlaubnis (je nach Gewicht und zul. Höchstgeschwindigkeit der Maschine)

Geschrieben (bearbeitet)
ich geb dir mal den Tip in den Duden zu sehen was Nachweis bedeutet

Klar kannst du auch ein Video mit dir herum tragen auf dem dir jemand die Befähigung bezeugt

und ja, auf der Straße darfst du die Dinger, so sie der StVZo entsprechen) mit dem entsprechenden Führerschein tatsächlich ohne weitere befähigungen fahren - aber auch nur fahren und nicht bedienen - in dem Moment ist es nämlich nichts weiter als ein straßentaugliches Fahrzeug, sobald du aber was damit arbeitest greift wieder die BG zusätzlich ein

aber macht doch womit ihr glücklich werdet - jedem steht frei selbst bei der BG nachzufragen wie der Nachweis auszusehen hat - für mich ist das Thema erledigt bearbeitet von MoRCy
Geschrieben
kann es sein das wir immer mehr vom Thema abschschweifen ????

Wir reden über den Führerschein und nicht über irgendeine Unterweisung zweks VBG 40 oder sonnst was.





gruß
galabauer88
Gast
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