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Geschrieben
dann kann ich dazu auch nochmals sagen, dass auch für dich gilt was die BG vorschreibt und zumindest was deine Behauptung angeht dass man für Baumaschinen keinen Schein braucht stimmt das nicht (VBG40) aber gut nun

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Geschrieben
Abend,

jo führen wir den Thrad on den nächsten Tagen fachgerecht zur Entsorgung.
Kann ja eh (leider) keiner mehr nachvolziehen was in den Beitragen gelaufen ist.

Vieleicht sollten wir alles Foren Teilnehmer noch mal sagen dass sie net immer alles löschen sollen, wen sich mal unrecht haben.

Jeder mach Fehler, und keiner ist Perfekt !!!! - nur so am Rande


Auf ein in Zukunft noch-nicht-geschlöschte-Beitrage bei Unwissenheit !!!!



gruß
galabauer88
Geschrieben
  Zitat

dann kann ich dazu auch nochmals sagen, dass auch für dich gilt was die BG vorschreibt und zumindest was deine Behauptung angeht dass man für Baumaschinen keinen Schein braucht stimmt das nicht (VBG40) aber gut nun



Fängst Du jetzt schon wieder an hier?

Wo steht denn in der VBG40 was von einem Schein? Lies Dir mal den §30 durch. Da sind alle Anforderungen an den Erdbaumaschinenführer aufgeführt.
Geschrieben (bearbeitet)
Absatz 3 "Befähigung ist nachzuweisen"

etwas nachweise ist immernoch was anderes als jemanden zu überzeugen

aber mach dich ruhig mal schlau was "Nachweis" bedeutet bearbeitet von MoRCy
Geschrieben
Habt ihr zufällig nen Link wo man das online selbst nachlesen kann?
Damit das für uns "außenstehende" etwas verständlicher wird.

Danke!
Gast
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