MoRCy 1 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 dann kann ich dazu auch nochmals sagen, dass auch für dich gilt was die BG vorschreibt und zumindest was deine Behauptung angeht dass man für Baumaschinen keinen Schein braucht stimmt das nicht (VBG40) aber gut nun
galabauer88 1 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Abend,jo führen wir den Thrad on den nächsten Tagen fachgerecht zur Entsorgung.Kann ja eh (leider) keiner mehr nachvolziehen was in den Beitragen gelaufen ist.Vieleicht sollten wir alles Foren Teilnehmer noch mal sagen dass sie net immer alles löschen sollen, wen sich mal unrecht haben.Jeder mach Fehler, und keiner ist Perfekt !!!! - nur so am RandeAuf ein in Zukunft noch-nicht-geschlöschte-Beitrage bei Unwissenheit !!!!grußgalabauer88
Thomas 6 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Zitat dann kann ich dazu auch nochmals sagen, dass auch für dich gilt was die BG vorschreibt und zumindest was deine Behauptung angeht dass man für Baumaschinen keinen Schein braucht stimmt das nicht (VBG40) aber gut nunFängst Du jetzt schon wieder an hier?Wo steht denn in der VBG40 was von einem Schein? Lies Dir mal den §30 durch. Da sind alle Anforderungen an den Erdbaumaschinenführer aufgeführt.
MoRCy 1 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 (bearbeitet) Absatz 3 "Befähigung ist nachzuweisen" etwas nachweise ist immernoch was anderes als jemanden zu überzeugenaber mach dich ruhig mal schlau was "Nachweis" bedeutet bearbeitet 10. März 2008 von MoRCy
TiefTieferTiefbau 4 Geschrieben 10. März 2008 Geschrieben 10. März 2008 Habt ihr zufällig nen Link wo man das online selbst nachlesen kann?Damit das für uns "außenstehende" etwas verständlicher wird.Danke!
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