ScaniaR620 0 Geschrieben 9. März 2008 Geschrieben 9. März 2008 (bearbeitet) @ MoRCy:Das alles ist so nicht ganz richtig:1. Den alten 2er mußt nicht umschreiben lassen, wenn gewerblich fahren willst. Ab 2009 mußt die Schulungen mitmachen und wenn den Schein schon länger hast, gibts da auch eine Übergangsphase. Aber das ist ein anderes Thema.2. Transportunternehmen gehören zur BGF (Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung) und die haben mir noch nie gesagt, dass laut Berufsgenossenschaft für Schwertransporte ein extra Schein Pflicht ist. Sie wollen jedes Jahr wissen, wieviel und was für Fahrzeuge ich hab, daher wissen Sie auch, daß ich Tieflader hab.3. Bei der Schwertransportgenehmigung und Überbreitegenehmigung vom Landratsamt steht auch nix drin, daß ein Fahrer einen besonderen Schein braucht. Da steht lediglich, daß ich als Chef meine Fahrer unterweisen muß und ich Ihnen die Genehmigung mit den ganzen Auflagen lesen lassen muß.4. Bei google wenn man Schwertransportführerschein eingibt, findet sich erstaunlich wenig. Wenn dieser Pflicht wäre, würde da bestimmt auch mehr zu finden sein, z.B. von Berufsgenossenschaften oder vom Gesetzgeber. Auch in der RGST-1992 steht nichts von einem besonderen Führerschein.Gruß Christian bearbeitet 9. März 2008 von ScaniaR620
MoRCy 1 Geschrieben 9. März 2008 Geschrieben 9. März 2008 (bearbeitet) gelöscht wegen fehlinformationen bearbeitet 9. März 2008 von MoRCy
ScaniaR620 0 Geschrieben 9. März 2008 Geschrieben 9. März 2008 (bearbeitet) ja und??? Den Plastikführerschein hab i scho seit 12,05,1999. Damals hab i den CE vom Bund umschreiben lassen.Da steht ganz klar bei Klasse C und E das er bis 20,02,2028, also bis zu meinem 50. Geburtstag gültig ist.Den Digi Tacho und die Fahrerkarte hab i außerdem auch scho lang. Hat aber alles nix mit irgend einem Schwerlastführerschein zu tun.Wenn Deine Fahrschulunterlagen zitierst, wie sind da drin übergroße und überschwere Fahrzeuge definiert??Kann des sein das Du die Unterlagen vom B anschaust??Für das führen von BF3 Begleitfahrzeugen brauchst dagegen schon einen Befähigungsnachweis, weil Du dann Wechselverkehrszeichen schalten mußt und Du das als Normalperson nicht darfst.Kann sein das Du das meinst?? bearbeitet 9. März 2008 von ScaniaR620
MoRCy 1 Geschrieben 9. März 2008 Geschrieben 9. März 2008 (bearbeitet) gelöscht wegen fehlinformationen bearbeitet 9. März 2008 von MoRCy
ScaniaR620 0 Geschrieben 9. März 2008 Geschrieben 9. März 2008 (bearbeitet) Dann lies mal bitte den ganzen Zusammenhang: (ab Absatz, Mitte mittlere Spalte und dann erst die rechte Spalte)Ab einer bestimmten Größe müssen Schwertransporte mit Begleitfahrzeug unterwegs sein. Die Führer DIESER Fahrzeuge brauchen einen besonderen Nachweis.Das genau das, was ich oben geschrieben hab: BF3 Fahrzeuge darfst nur mit Nachweis fahren.Aber für Schwertransporte genügt der 2er oder CE. bearbeitet 9. März 2008 von ScaniaR620
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