rumpi 0 Geschrieben 6. Februar 2008 Geschrieben 6. Februar 2008 Innerhalb der DIN 1054 wird bei den zulässigen aufnehmbaren Sohldrücken immer wieder von der "Einbindetiefe" ausgegangen. Ist damit nun konkret die "Dicke" des Fundamentes gemeint oder wie tief das Fundament unterhalb Geländeoberkante einbindet? Sprich die Tiefe von Geländeoberkante bis Fundamentunterkante = Einbindetiefe oder eher die Mächtigkeit des Fundamentes (also 1m dick in 4 meter tiefe verlegt Einbindetiefe nun 1m oder 4m ??) Wer kann helfen???? Danke Rumpi Zitieren
Litronic 0 Geschrieben 6. Februar 2008 Geschrieben 6. Februar 2008 (bearbeitet) Als Einbindetiefe wird die Tiefe von OK Gelände bis UK Fundament bezeichnet. Die Fundamentdicke ist hier nur bei der Ermittlung des Fundamenteigengewichts maßgebend, welches zusammen mit der Belastung die Spannungen in der Sohlfuge ergeben. Wichtig ist hier auch die Tiefe Zgw sie wird an der UK Fundament angesetzt und beschreibt die Tiefe des Grundwassers unter dem Fundament. Zu beachten sind weiterhin evtl. Erhöhungen und Abminderungen der zulässigen Sohlspannung.Gruß Jonathan bearbeitet 6. Februar 2008 von Litronic Zitieren
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