Gast Bodo_der_Baggerfahrer Geschrieben 27. Januar 2008 Geschrieben 27. Januar 2008 Hi,Hab zwar nen schein aber meine frage bleibt dennoch offenUndzwar gehts hier um meine geschichteIch habe mir bei Volvo einen Lader bestellt (L30 B Pro) und bei der Abholung war die reden von nem 3er schein.Ich habe mich vorher bei der Polizei München erkundigt ob man für einen Radlader mit 6.5tonnen einen Führerschein bruacht wenn man ihn im Straßenverkehr bewegt die Anwort hatte die nette Dame zwar nicht sosfort parat aber ein schneller blick ins schlaue Büchlein sagte NEINVolvo meinte aber DOCHWas dennn nun ja oder nein?Da ich einen Angestellten habe der 23 ist aber er besitzt keinen Führerschein deswegen möhcte ich wissen ob man einen braucht oder nicht.Wisst Ihr vielleicht eine Antwort? Zitieren
HW75R 2 Geschrieben 27. Januar 2008 Geschrieben 27. Januar 2008 HalloDa reicht wenn du einen L-Schein hast (Selbsfahrende Arbeitmaschine bis 25km/h, Traktoren bis 32km/h)Wenn man einen Autoführerschein hat brauch man den nicht zu machen, da ist der quasi mit Inbegriffen.Allerdings wenn dein Angestellter überhaupt keinen Führerschein hat darf er den Lader auf öffendlichen Straßen nicht bewegen. Zitieren
galabauer88 1 Geschrieben 27. Januar 2008 Geschrieben 27. Januar 2008 (bearbeitet) Guten Tag,Quelle aus www.fahrlehrerverband-bw.de Führerscheinklasse L Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH2) auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger GrußGalabauer88 bearbeitet 27. Januar 2008 von Alexander Schwabe Zitieren
Gast Bodo_der_Baggerfahrer Geschrieben 27. Januar 2008 Geschrieben 27. Januar 2008 ok aber die Polizei hat gesagt garkeinen scheinKann ich mir aber so nicht vorstellen denn ein Mensch der noch nie etwas gefahren ist im Straßenverkehr kennt sich ja mit den grundregeln nicht aus.Hmm ....... Zitieren
Rossi1 0 Geschrieben 27. Januar 2008 Geschrieben 27. Januar 2008 (bearbeitet) Hallo Bodo!bin zwar auch der der meinung das man einen e Fahrerlaubnis bracht ,und auf eine tele auskunft würde ich mich nicht fest legen . Wenn da was pasiert bist du und dein Angestelter die Gelakmeierten! bearbeitet 27. Januar 2008 von Rossi1 Zitieren
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